25.04.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hans-Böckler-Stiftung.
Eine deutliche Erhöhung wäre auch wirtschaftspolitisch sinnvoll, konstatieren Forscher der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Analyse. Außerdem sollte parallel das Tarifsystem gestärkt werden.
Seit Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Seine Höhe – aktuell 8,84 Euro pro Stunde – wird alle zwei Jahre von einer Kommission angepasst, die aus Gewerkschaftern, Arbeitgebervertretern und Wissenschaftlern besteht. Für diese Kommission haben Dr. Alexander Herzog-Stein und Dr. Andrew Watt vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) gemeinsam mit ihren Kollegen Dr. Malte Lübker, Dr. Toralf Pusch und Prof. Dr. Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Stellungnahme verfasst. Die Bilanz der Wissenschaftler: „Der Mindestlohn hat zu einem deutlichen Anstieg der Löhne im Niedriglohnsektor geführt, ohne dass es dabei in nennenswertem Ausmaß zu negativen wirtschaftlichen Konsequenzen für Wachstum und Beschäftigung gekommen wäre.“
Stattdessen habe die Lohnuntergrenze zu einer dynamischen Entwicklung der Arbeitnehmerverdienste beigetragen und so den privaten Konsum und die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt beflügelt. Was die Höhe des Mindestlohns angeht, sehen die Experten noch Luft nach oben: Das aktuelle Niveau falle im europäischen Vergleich – relativ zum jeweiligen Medianlohn – eher gering aus. Der Mindestlohn sei noch nicht existenzsichernd, so dass der im Mindestlohngesetz geforderte „angemessene Mindestschutz“ nicht gegeben sei. Die Empfehlung: Temporär sollte der Mindestlohn stärker steigen als die Tariflöhne. Außerdem müsse der Staat mehr Personal einsetzen, um die Einhaltung des Mindestlohns effektiv durchzusetzen.
Geringverdiener haben der Stellungnahme zufolge deutlich von der Mindestlohneinführung profitiert: Wer zu den einkommensschwächsten fünf Prozent gehörte, kam 2014 auf einen Stundenlohn von maximal 6,83 Euro. Zwei Jahre später waren es 7,58 Euro oder elf Prozent mehr. Beim unteren Zehntel betrug der Zuwachs 8,7 Prozent, beim mittleren Lohn waren es nur fünf Prozent.
Frauen seien traditionell überdurchschnittlich von Niedriglöhnen betroffen, heißt es in dem Gutachten. Gut ein Viertel der weiblichen Beschäftigten in Deutschland habe 2016 weniger als zwei Drittel des mittleren Lohns erhalten – ein auch im EU-Vergleich hoher Wert. Unter den Männern erhielten 14,8 Prozent Niedriglöhne. Indem der Mindestlohn für Entgeltsteigerungen im unteren Bereich gesorgt hat, habe er zur Verringerung der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern beigetragen. Der Gender Pay Gap sei im unteren Zehntel der Lohnpyramide zwischen 2014 und 2016 von 22 auf 15 Prozent zurückgegangen. Im mittleren Bereich habe sich dagegen wenig geändert.
Trotz der deutlichen Lohnsteigerungen bei Geringverdienern ist die Anzahl der Aufstocker kaum gesunken: 2017 waren der Studie zufolge nach wie vor mehr als 190.000 Beschäftigte trotz Vollzeitjob zusätzlich auf Hartz IV angewiesen. Nach Ansicht der Autoren dürften dafür unter anderem die rasant steigenden Mieten in vielen Städten verantwortlich sein. Nach ihren Berechnungen wären in 19 der 20 größten deutschen Städte Stundenlöhne oberhalb von 8,84 Euro notwendig, damit alleinlebende Beschäftigte mit der durchschnittlichen tariflichen Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden ohne zusätzliche Leistungen vom Amt über die Runden kommen können (siehe auch die Infografik; Link unten). Tatsächlich fällt die Höhe des deutschen Mindestlohns eher bescheiden aus: 2016 lag sie bei 46,7 Prozent des mittleren Lohns – was im internationalen Vergleich einem Platz im unteren Drittel entspricht. Um daran etwas zu ändern, müsste die Anpassungsrate zeitweilig das Wachstum der Tariflöhne überschreiten, so die Forscher.
Eine entsprechende Erhöhung wäre auch makroökonomisch sinnvoll: Um eine stabile gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten, sollten die Nominallöhne mit einer Rate wachsen, die der Summe aus dem mittelfristigen Produktivitätswachstum und dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent entspricht, erklären die Wissenschaftler. Hinter dieser Rate seien die Lohnsteigerungen in Deutschland lange Zeit weit zurückgeblieben, unter anderem aufgrund der „ausfransenden Lohnstruktur“ am unteren Rand. Insofern sei die Mindestlohneinführung ein wichtiger Beitrag zu einer makroökonomisch orientierten Lohnpolitik gewesen. Die Korrektur der vergangenen Fehlentwicklungen sei aber noch lange nicht abgeschlossen, was für eine kräftige Erhöhung spreche. Dass es entsprechenden Anpassungsbedarf gibt, zeige auch ein Blick auf die Lohnstückkosten, die 2017 nominal um 1,5 Prozent gestiegen sind – und damit gemessen am EZB-Inflationsziel zu schwach.
Dass der Mindestlohn durchaus geeignet ist, zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beizutragen, darauf deuten der Analyse zufolge die privaten Konsumausgaben hin. Diese seien 2016 um 2,5 und 2017 um zwei Prozent gestiegen und hätten damit eine „beachtliche Dynamik“ an den Tag gelegt. Getragen worden sei diese Entwicklung von Zuwächsen bei der Beschäftigung und den Verdiensten. Simulationsrechnungen sprächen dafür, dass der Mindestlohn dabei eine signifikante Rolle gespielt hat.
Die von konservativen Ökonomen prophezeiten dramatischen Beschäftigungsverluste seien offensichtlich nicht eingetreten, so die Forscher. Im Gegenteil: Die Beschäftigung entwickle sich erfreulich dynamisch, die Zahl der Arbeitnehmer sei allein im vergangenen Jahr um 1,7 Prozent gestiegen. Dabei habe insbesondere die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zugenommen, während die Zahl der Minijobs zurückgegangen ist, was als „Korrektur einer früheren Fehlentwicklung“ zu betrachten sei.
Den vorteilhaften gesamtwirtschaftlichen Effekten entsprechen positive Erfahrungen auf betrieblicher Ebene: Laut der WSI-Betriebsrätebefragung 2016 hat der Mindestlohn in fast zwei Dritteln der Betriebe zur Verringerung der Lohnspreizung beigetragen, Absenkungen von Stundenlöhnen auf Mindestlohnniveau dagegen nur in absoluten Ausnahmefällen bewirkt. Auch von Personalabbau oder Zurückhaltung bei Einstellungen berichtet nur eine kleine Minderheit von acht Prozent der Befragten, während 20 Prozent einen Ausbau der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beobachtet haben.
Tarifpolitisch hat der Mindestlohn der Stellungnahme zufolge zu neuer Dynamik und überdurchschnittlichen Entgeltsteigerungen in klassischen Niedriglohnbranchen geführt. Den Gewerkschaften sei es gelungen, in einer Reihe schwach organisierter Tarifbereiche nur noch in der Nachwirkung geltende Tarifverträge durch neue Abschlüsse zu ersetzen. Da vor allem die unteren Entgeltgruppen profitiert haben, habe die Lohnspreizung abgenommen. Im Gastgewerbe beispielsweise sei das Verhältnis zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Tarifverdienst zwischen 2014 und 2017 um 7,2 Prozent gesunken. Insgesamt habe der Mindestlohn nicht zu einer Verdrängung von Tarifverträgen geführt, sondern die Verhandlungsposition der Gewerkschaften tendenziell gestärkt.
Der Mindestlohn allein reiche allerdings nicht aus, um das Tarifgefüge nachhaltig zu stabilisieren, warnen die Wissenschaftler. Der Trend zu rückläufiger Tarifbindung sei immer noch ungebrochen. Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, diesem Trend entgegenzuwirken. Ein einfacher, aber wirkungsvoller Schritt wäre es, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern. Positiver Nebeneffekt: In Betrieben mit Tarifvertrag und Betriebsrat wird so gut wie nie gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, zeigen Studien des WSI.
Alexander Herzog-Stein u.a.: Der Mindestlohn: Bisherige Auswirkungen und zukünftige Anpassung (pdf), WSI Policy Brief Nr. 24, April 2018.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?