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Mietkauf – erst wohnen, dann zahlen

28.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ARAG.

Mietkauf war in den siebziger Jahren schon einmal populär und wird jetzt von Maklern und Bauträgern wiederbelebt. Es klingt ja auch so einfach wie verlockend: Der potentielle Käufer bezieht als Mieter die Wohnung oder das Haus und verpflichtet sich dazu, in einer bestimmten Frist die angemieteten vier Wände zu kaufen. Die Miete wird auf den Kaufpreis angerechnet. So wird für jeden der Traum von der eigenen Immobilie auch gänzlich ohne Eigenkapital zur Wirklichkeit. Experten erklären, warum diese Art des Immobilienerwerbs oft besonders teuer und reich an Risiken ist.

Eigenkapital

Die ARAG Experten warnen vor allzu blumigen Träumen vom eigenen Heim. Denn ohne ein gerüttelt Maß an Eigenkapital führt nun mal kein Weg zu den eigenen vier Wänden. So mancher blauäugige Mietkäufer musste einsehen, dass er seine Immobilie letztendlich sogar besonders teuer bezahlt hat. Deshalb gilt für jeden Mietkauf, die Verträge genaustens zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Besondere Belastung

Die Miete wird auf den Kaufpreis angerechnet. Klingt gut, ARAG Experten raten aber schon hier zur Vorsicht. Wie hoch ist der Mietanteil, der später tatsächlich auf den Kaufpreis angerechnet wird ? Oft handelt es sich nur um einen geringen Teil. Desweiteren sind die Mieten der auf diese Weise veräußerten Objekte oft von vornherein überhöht. Wenn dann noch etwas für den anstehenden Kauf der Immobilie zurückgelegt werden muss, summiert sich die monatliche Belastung schnell auf 1.000 oder gar 2.000 Euro. Dabei handelt es sich dann nicht einmal um Luxus-Objekte. Ganz im Gegenteil: Oft versuchen Makler oder Bauträger mit Mietkauf-Angeboten eine Immobilie loszuwerden, die sich im Vorfeld als Ladenhüter erwiesen hat.

Lange Laufzeit

Da während der Mietphase eben oft nur ein kleiner Teil der Monatsmiete auf den Kaufpreis angerechnet wird, verbleibt nach 10 oder 20 Jahren noch ein großer Teil der Kaufsumme. Um den zu begleichen, benötigen viele Mietkäufer noch einmal den gleichen Zeitraum.

Unter Umständen können die Verpflichtungen aus einem Mietkauf also bis ins Rentenalter andauern; und wenn der restliche Kaufpreis dann doch mit einem Kredit abgestottert werden muss, wird die Sache völlig unkalkulierbar. Denn die Zinsentwicklung kann niemand über 10 oder 20 Jahre voraussehen. Bei so einer langen Laufzeit lauern aber auch noch andere Risiken.

Daher sollten die Verträge unbedingt ein Kündigungsrecht enthalten. Andernfalls können sich ändernde Lebensumstände, wie Scheidung oder der Verlust des Arbeitsplatzen, unmittelbar in den finanziellen Ruin führen. Auch eine mögliche Insolvenz des Verkäufers sollte im Vertragswerk abgesichert sein. Daher raten die ARAG Experten dazu, die Verträge von einem unabhängigen Juristen prüfen zu lassen.

Quelle: ARAG

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