26.03.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: GRP Rainer LLP, Rechtsanwälte und Steuerberater.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater erläutern: Eine Arbeitnehmerin hat von ihrem Arbeitgeber, dem Amtsgericht Köln, 13 Mal einen befristeten Vertrag bekommen. Sie wurde als Vertretung für vorübergehend fehlende Mitarbeiter eingesetzt. Mit ihrer Klage begehrte sie eine Festanstellung. Die Klage blieb ohne Erfolg. Der Europäische Gerichtshof überlässt die Entscheidung über das Vorliegen eines sachlichen Grundes den nationalen Behörden und schließt somit die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens nicht pauschal aus. Es soll vielmehr eine umfassende Abwägung der Gesamtumstände durchgeführt werden. Im vorliegenden Fall heißt es: Dass das Amtsgericht Köln immer wieder Bedarf an Vertretungskräften hat, heißt nicht direkt, dass der befristete Vertrag rechtsmissbräuchlich sein muss. Ein Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages kann folglich nicht automatisch verlangt werden.
Quelle: GRP Rainer Rechtsanwälte
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