12.03.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: pressetext.
Demnach hat im vergangenen Jahr rund ein Viertel der Betriebe im öffentlichen Sektor die Höchstgrenzen für sogenannte D&O-Versicherungen (Directors-and-Officers) nach oben geschraubt. Im privatwirtschaftlichen und Non-Profit-Bereich trifft dies immerhin auf eine in sieben Firmen zu.
"Der Geschäftsführer oder Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeiten bei fast jeder zu treffenden Entscheidung mit persönlichen und beruflichen Risiken konfrontiert", erklärt Udo Pützer, Geschäftsführer beim Versicherungsexperten Dual Deutschland gegenüber pressetext. D&O-Versicherungen böten Unternehmen die Möglichkeit, Führungskräfte vor persönlicher Haftung und Inanspruchnahme zu schützen. "Ohne einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz könnten Manager wichtige strategische Entscheidungen scheuen", gibt Pützer zu bedenken.
Laut Towers-Watson-Bericht haben die insgesamt 400 untersuchten Unternehmen ihr durchschnittliches Limit für D&O-Versicherungen im Laufe des Jahres 2011 von 80 Mio. Dollar auf 87 Mio. Dollar (rund 66 Mio. Euro) angehoben. Als Hauptgrund für den Anstieg wird die zunehmende Wahrscheinlichkeit angeführt, als Unternehmensleiter für falsche oder unterlassene Entscheidungen verantwortlich gemacht zu werden. "Der ungewöhnlich starke Zuwachs spiegelt die steigenden Ängste in Bezug auf die Bloßstellung der Unternehmensführung in einem sehr prozessfreudigen Umfeld wider", zitiert das Wall Street Journal Larry Racioppo, Chef der D&O-Abteilung bei Towers Watson.
"Das Thema Managerhaftpflicht ist im Laufe der vergangenen Jahre immer stärker in das Bewusstsein der Unternehmen gerückt", bestätigt auch Pützer den Aufwärtstrend bei D&O-Versicherungen. Genaue Marktzahlen für Deutschland würden aber nicht vorliegen. "Es gibt keine Statistiken dazu. Die Marktdurchdringung ist in diesem Bereich noch nicht so stark. Ich gehe aber davon aus, dass sich der bestehende Trend zum Abschluss von D&O-Versicherungen in Zukunft noch weiter fortsetzen wird", so Pützer.
Dass Aufsichtsbehörden, Staatsanwälte, Gläubiger und Masseverwalter zunehmend die persönliche Verantwortung von Unternehmensleitern geltend machen wollen, beweisen prominente Beispiele wie Enron oder WorldCom. In beiden Fällen mussten leitende Angestellte mehrere Mio. aus der eigenen Tasche bezahlen, weil die von Unternehmensseite abgeschlossenen D&O-Versicherungen nicht mit den aufgrund von Klagen angefallenen Gerichtskosten mithalten konnten, schreibt das Wall Street Journal.
Quelle: Pressetext
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