23.07.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Stiftung Lesen.
Kindern und Familien frühzeitig Bücher und Vorlesen nahezubringen – das ist das Ziel des regionalen Leseförderungsprojekts „Lesestart – Heidelberg schenkt Kindern Zukunft“. Im Rahmen des auf jeweils zwei Jahre angelegten Projektes erhalten alle Familien unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes in der Universitäts-Frauenklinik in Heidelberg ein Lesestart-Set mit einem Bilderbuch und Informationsmaterial rund um das Thema Vorlesen. Im Folgejahr können sich diese sowie weitere interessierte Familien bei den Heidelberg Kinderärzten oder in der Heidelberger Stadtbücherei ein zweites Set, mit praktischen Vorlesetipps für Kleinkinder abholen. Das Projekt „Lesestart – Heidelberg schenkt Kindern Zukunft“ hat seit ihrem Start 2007 mehr als 5.000 Familien im Raum Heidelberg erreicht.
Zum Start des vierten Durchgangs von „Lesestart – Heidelberg schenkt Kindern Zukunft“ präsentierten Dr. hc Manfred Lautenschläger, Prof. Dr. Christof Sohn, Geburtsklinik des Universitätsklinikum Heidelberg, Dr. Bettina Schlehe, Leitende Oberärztin, die Direktorin der Stadtbücherei Heidelberg Christine Sass gemeinsam mit Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen, das Leseförderungsprogramm in der Elternschule der neu bezogenen Universitäts-Frauenklinik.
„Ich freue mich sehr, dass wir auch in unserer neuen Klinik nun bereits zum vierten Mal jungen Eltern Tipps zum Vorlesen und Erzählen, dank der Unterstützung der Manfred Lautenschläger-Stiftung, zur Verfügung stellen können“, sagte Prof. Dr. Sohn, Direktor der Heidelberger Universitäts-Frauenklinik. Und Christine Sass, Direktorin der Stadtbücherei Heidelberg ergänzte: „Lesen lernen und Leseförderung soll der ganzen Familie Spaß machen, dafür ist das Lesestart-Paket der ideale Einstieg“.
„Kleine Kinder, die mit diesen beiden Dingen groß werden, werden ihr Leben lang mit Lesen und mit Büchern positive Gefühle verbinden und gleichzeitig in ihrer gesamten Entwicklung gestärkt. Wer später gut lesen kann, wird viel besser am gesamten gesellschaftlichen Leben teilnehmen können“, erklärte Manfred Lautenschläger das Engagement seiner Stiftung.
Seit November 2011 wird das regionale Projekt vom bundesweit angelegten Leseförderprogramm „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ flankiert, in dessen Rahmen innerhalb von acht Jahren bundesweit 4,5 Millionen Lesestart-Sets in Deutschland verteilt werden. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen dazu: „Erfolgreiche Leseförderung lebt von engen Kooperationen, intensivem Austausch und von starken Netzwerken vor Ort. Ein wunderbares Beispiel für das Zusammenspiel verschiedener gesellschaftlicher Akteure ist das Heidelberger Lesestart-Projekt, das einen wesentlichen Beitrag für die erfolgreiche Implementierung des bundesweiten Lesestart-Konzepts geliefert hat. Wir bedanken uns bei der Manfred Lautenschläger-Stiftung und allen Projektbeteiligten für das besondere Engagement für die frühkindliche Leseförderung und damit für bessere Bildungschancen. `Lesestart in Heidelberg` ist ein Vorbild für ähnliche Initiativen, denn nur durch aufeinander abgestimmtes gemeinsames Handeln kann Leseförderung auf Dauer Wirkung zeigen. Wir wünschen uns daher, dass dieses Engagement viele Nachahmer findet.“
Themen
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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