15.12.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.
Innerhalb der Einkommensgrenzen erhalten Sparer 8,8 Prozent Prämie vom Staat auf die Sparleistungen. Für Alleinstehende werden dabei Einzahlungen in den Bausparvertrag bis zu einer Höhe von jährlich 512 Euro mit maximal 45,06 Euro belohnt. Verheiratete können für geleistete Zahlungen im Sparjahr bis zu 90,11 Euro Prämie auf eingezahlte 1.024 Euro erhalten. Die Prämienanträge erhalten Bausparer am Jahresbeginn automatisch für das Vorjahr. Ausgefüllt sind sie an die Wohnungsbauprämienstelle der Bausparkasse zu senden.
Noch haben Bausparer die Chance zu prüfen, ob sie zum Jahresende die prämienbegünstigten Sparbeiträge für das Jahr 2015 erreichen. Fehlende Beträge für dieses Jahr können noch eingezahlt werden.
Die staatliche Wohnungsbauprämie ist für ab 2009 geschlossene Bausparverträge an die wohnwirtschaftliche Verwendung der Bausparmittel gebunden. Von dieser dauerhaften Zweckbindung sind junge Leute unter 25 Jahren ausgenommen. Für sie gilt einmalig bei Abschluss eines Bausparvertrags die bisherige siebenjährige Bindungsfrist und die anschließende freie Verfügbarkeit des Guthabens inclusive der Wohnungsbauprämie.
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