23.02.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: none.
„Dieses Urteil bringt eine Trendumkehr: Seit vielen Jahren fordern wir, dass Unternehmen, die im Besitz von Städten und Gemeinden sind, Umsatzsteuer bezahlen müssen. Denn bisher haben diese Unternehmen aufgrund der Tatsache, dass sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind, einen Wettbewerbsvorteil von knapp 20 %. Da diese Unternehmen größtenteils wie reguläre Unternehmen agieren und komplette Baumaßnahmen abwickeln, ist es nur recht und billig, wenn für sie die gleichen Pflichten wie für alle übrigen Unternehmen gelten.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, das gestern bekannt gewordene Urteil des Bundesfinanzhofes.
Pakleppa weiter: „Wenn jetzt Städte und Kommunen mit höheren Kosten für die Bürger drohen, so ist das nur eine Seite der Medaille. Denn langfristig sägen sich die Kommunen sonst den Ast ab, auf dem sie sitzen: Zum einen verlieren sie Gewerbesteuereinnahmen. Werden reguläre Unternehmen aufgrund kommunaler Billigangebote vom Markt verdrängt, bedeutet das zum anderen langfristig höhere Arbeitslosigkeit und damit höhere Sozialkosten. Das sollten Städte und Gemeinden bedenken und sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Wir erwarten, dass das Urteil jetzt angewendet und auch von der Politik nicht in Frage gestellt wird.“
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Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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