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Klarheit für die Berufsgruppe Fußbodenbau

21.01.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

"Das Estrich- und Belaggewerbe gehört der Berufsgruppe Ausbau im ZDB (Zimmerer, Stuckateure, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und Trockenbaumonteure) an und ist hier richtig platziert."

In den vergangenen beiden Jahren wurde in der Fachpresse des Fußbodenbaus das Thema Berufsgruppe kontrovers und zum Teil auch sehr emotional diskutiert. Hierzu erklärt nun der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Estrich und Belag im ZDB, Bertram Abert, nach ausführlicher Beratung mit Berufsbildungsexperten: „Das Estrich- und Belaggewerbe gehört der Berufsgruppe Ausbau im ZDB (Zimmerer, Stuckateure, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und Trockenbaumonteure) an und ist hier richtig platziert.“

Das Thema „Berufsgruppe“ war bislang fälschlicherweise mit der Gefahr des Zusammenlegens von Bauberufen in Verbindung gebracht worden. Das im Herbst vergangenen Jahres vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichte Kriterienpapier zur Bildung von Berufsgruppen hat hier für Klarheit gesorgt. Darin wird eindeutig beschrieben, wann eine Bildung von Berufsgruppen angemessen und sinnvoll ist bzw. welche Kriterien zur Bildung von Berufsgruppen erfüllt sein müssen. Im Kriterienpapier werden Beispiele für bereits bestehende Berufsgruppen genannt. Hierzu gehört u. a. die Berufsgruppe der Bauberufe (Berufe der gestuften Ausbildung in der Bauwirtschaft). Das Kriterienpapier unterstreicht damit die Position der Bundesfachgruppe, wonach das Thema „Berufsgruppe“ ausschließlich ein bildungspolitisches Thema ist und, so Abert, keine handwerkspolitischen Fragestellungen berührt.

Für die Bundesfachgruppe stehe nach dieser Klarstellung fest, so Abert, dass nun wieder inhaltliche Fragestellungen zur Neuausrichtung des Berufsbildes in Hinblick auf die Bereiche Parkett- und Bodenbelag in den Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit gestellt werden können. Darüber hinaus könne auch die Zusammenarbeit in handwerkspolitischen Fragen forciert werden.

Zur Struktur der Ausbildung in der Bauwirtschaft

Die Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 ist in ihrer Struktur eine gestufte Ausbildung mit gemeinsamen Kernqualifikationen in den Bereichen Hochbau, Ausbau und Tiefbau sowie darauf aufbauenden Spezialisierungsmöglichkeiten. In dieser Verordnung sind 19 Berufe zusammengefasst. Der Beruf Estrichleger ist einer dieser 19 Berufe.

Das Estrichleger-Handwerk verfügt damit über eine qualitativ hochwertige Ausbildungsordnung, die die Basis für einen hoch qualifizierten Gesellen bzw. Facharbeiter ist. Das erste Jahr der Ausbildung beinhaltet eine umfangreiche fachübergreifende und eine bereits berufsgruppenbezogene Grundbildung. Das zweite Ausbildungsjahr ist geprägt von berufsgruppenbezogenen sowie bereits berufsbezogenen Ausbildungsinhalten. Die Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr erfolgt berufsbezogen. Änderungen der Ausbildungsinhalte und damit der Ausbildungsordnung sind nur im Konsens mit den Sozialpartnern der Bauwirtschaft möglich.

Die Lehrlinge von heute bekommen nicht nur fachübergreifende und fachspezifische Ausbildungsinhalte in der betrieblichen und schulischen Ausbildung vermittelt, sondern sie lernen gleichzeitig auch, dass sie ihr in der Ausbildung erworbenes Wissen und ihre Fähigkeiten an den technischen Fortschritt anpassen müssen. Insofern bildet die Ausbildung in den Bauberufen eine hervorragende Grundlage für die darauf aufbauende Fort- und Weiterbildung.

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