05.03.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Carola Sieling: Es gibt einige Punkte, die bei der Integrierung von KI im Unternehmen beachtet werden müssen, besonders jetzt mit Blick auf die KI-Verordnung:
Carola Sieling: Was manche nicht wissen: Die KI-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und wird schrittweise eingeführt. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die ersten verbindlichen Regeln, darunter die Pflicht für Unternehmen, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenzen verfügen. Auch in der Buchhaltung, die zunehmend auf KI-gestützte Software setzt – etwa zur automatischen Rechnungserfassung oder zum Abgleich von Zahlungsein- und -ausgängen –, ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Mitarbeitende müssen verstehen, welche Funktionen eine KI bietet, ob ihr Einsatz zulässig ist und welche datenschutzrechtlichen Vorgaben gelten
Zudem stellt sich die Frage, ob für bestimmte KI-Dienste ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich ist und wie sensible Unternehmens- oder Personendaten verarbeitet werden dürfen. Daher ist es essenziell, die Bestimmungen mit den Anbietern genau zu prüfen: Wohin fließen die Daten? Wo werden sie verarbeitet? Mit welchen Drittanbietern wird zusammengearbeitet?
All dies fällt unter die KI-Kompetenz. Zwar gibt es für die Buchhaltung keine zusätzlichen Pflichten, da sie nicht als Hochrisikobereich gilt, doch die drei Säulen der KI-Kompetenz – Technik, Compliance und Anwendungskompetenz – sind unerlässlich: Technisches Verständnis hilft, KI-Ergebnisse einzuordnen, Compliance betrifft die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, und Anwendungskompetenz bedeutet, zu wissen, wie KI eingesetzt werden darf.
Carola Sieling: Als Buchhalterin oder Buchhalter muss ich mir stets bewusst sein: KI kann Fehler machen, und ihre Ergebnisse dürfen niemals blind übernommen werden. Nur eine geschulte Fachkraft ist in der Lage, die Korrektheit einer KI-Ausgabe zu beurteilen – sei es bei der Analyse von Finanzdaten, der Zusammenfassung eines Urteils oder der Begründung eines Sachverhalts. Auch bei Automatisierungshilfen, die Rechnungswerte auslesen und prüfen, ob Daten korrekt vorliegen, gilt: KI ist ein nützliches Werkzeug, das Prozesse beschleunigt und effizienter macht, ersetzt aber keine fachliche Kontrolle. Wer glaubt, sich allein auf KI verlassen zu können und damit aus der Haftung entlassen zu sein, irrt. Letztendlich bleibt die Verantwortung immer beim Menschen.
Carola Sieling: Gerne! Diese Grafik veranschaulicht die verschiedenen Risikoklassen der KI-Verordnung. Aus Anwendersicht fallen die meisten derzeit eingesetzten KI-Systeme, etwa ChatGPT oder LLaMA, in den Bereich mit minimalem Risiko – also auch jene, die in der Buchhaltung genutzt werden. Gleichzeitig zeigt die Grafik verbotene KI-Anwendungen wie Emotionserkennung oder biometrische Fernidentifikation in Echtzeit. Solche Einsatzszenarien sind strikt verboten. Besonders strenge Regularien gelten, insbesondere wenn KI in Hochrisikobereichen wie der Medizin eingesetzt werden. Hier sind nationale und europäische Behörden involviert.
Eine weitere Klasse ist die sogenannte Transparenzpflicht: Endnutzerinnen und Endnutzer müssen klar erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren und nicht mit einer echten Person. Dies betrifft beispielsweise Chatbots auf Websites, die als solche gekennzeichnet sein müssen. Auch für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die nicht Open Source sind, weist die KI-VO zudem strenge Pflichten aus.
Carola Sieling: Künstliche Intelligenz ist ein Werkzeug. Man kommt nicht drum herum, es zu benutzen. Wichtig ist, sich dieser neuen Arbeitsweise zu öffnen, die Potenziale zu erkennen und vor allem im Wettbewerb zu bleiben – auch mit anderen Mitarbeitenden. Denn folgendes Zitat finde ich ganz treffend: „AI will not replace you but people using AI will“
Hier zeigt sich auch, wie stark die Arbeitswelt im Wandel ist. Alles wird schnelllebiger und die Anforderungen an die Mitarbeitenden wachsen. Und dadurch entsteht auch eine gewisse Angst davor, nicht Schritt halten zu können. Mit unserem gemeinsamen Seminar möchte ich die Berührungsängste nehmen. Schritt für Schritt auf Compliance-Anforderungen eingehen, die jetzt vielleicht noch überfordern. Mein Ziel des Seminars ist es, das Buchhalterinnen und Buchhalter aus der Veranstaltung gehen und sagen: Ich hab Bock auf KI!
Eine starke Botschaft. Vielen Dank fürs Interview!
Das Interview führte die Online-Redakteurin Michelle Bittroff vom Verlag Dashöfer.
Bild: EwaStudio (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
Themen
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Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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