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Keine Berufshaftpflichtversicherung - Geldbuße für Architekt

16.12.2010  — none .  Quelle: none.

Weil er keine Berufshaftpflichtversicherung vorgehalten und deshalb seine Berufspflichten schuldhaft verletzt hat, hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Architektenberufe) einem freien Architekten eine Geldbuße auferlegt.

Dem (rheinland-pfälzischen) Berufsgericht für Architektenberufe beim Verwaltungsgericht Mainz obliegt die Ahndung von schuldhaften Berufspflichtverletzungen von Mitgliedern der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Der freie Architekt ist in die Architektenliste des Landes Rheinland-Pfalz eingetragen und damit Mitglied der Landesarchitektenkammer Rheinland-Pfalz in Mainz. Eine Bauherrin fragte bei der Kammer an, ob der Mann eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen habe und führte später zudem Beschwerde, dass ihr Anwesen infolge von Planungsfehlern des Kammermitglieds Mängel aufweise. Der Architekt erklärte, dass er keine Versicherung habe. Nachdem er auch in der Folge keine Versicherung abschloss, beantragte der Vorstand der Architektenkammer beim Verwaltungsgericht die Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens.

Der Architekt habe seine Berufspflichten schuldhaft verletzt, befanden die Richter. Das Vorhalten einer ausreichenden Haftpflichtversicherung sei prägend für die freien Berufe, insbesondere auch für Architekten. Die Versicherung diene dem Schutz der Bauherren, aber auch der Architekten selbst bei Haftungsfällen, die angesichts der von Architekten betreuten hohen Vermögenswerte existenzielle Auswirkungen für beide Vertragspartner haben könnten. Die Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall müsse 1,5 Millionen € für Personenschäden sowie 250.000,-- € für sonstige Schäden betragen. Vorliegend sei unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Architekten und dessen anhaltender Weigerung, sich zu versichern, eine Geldbuße von 1.000,-- € angemessen.

BG-A 1/10.MZ, Urteil vom 02. Dezember 2010

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Quelle: Verwaltungsgericht Mainz
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