20.08.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine (DAI).
Nach Ansicht der EU verstoßen die deutschen Honorarordnungen – und damit auch die HOAI – gegen das europäische Recht, indem sie ausländischen Mitbewerbern durch die Honoraruntergrenzen den Zugang zum deutschen Markt verwehren. Die EU-Kommission hat daher gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
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Dagegen, dass damit die HOAI zur Disposition gestellt ist, hat sich der DAI bereits im Juni zusammen mit allen Organisationen der planenden und bauenden Berufe verwehrt.
Die Bundesarchitektenkammer hat aktuell eine an die Bundesregierung gerichtete Online-Petition vorbereitet:
„Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verteidigen”
Ein Interview zum Thema mit der Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann:
„Wer beim Planen spart, zahlt beim Bauen drauf”
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