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IVD rät: Grunderwerbsteuererhöhung zuvor kommen

10.12.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).

Wieder einmal drehen die Bundesländer an der Schraube für die Grunderwerbsteuer. Zum Jahreswechsel werden die Steuersätze in den Ländern Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und in Niedersachsen erhöht.

Schleswig-Holstein wird sich mit 6,5 Prozent an die Spitze der Rangliste setzen, auf dem zweiten Platz folgt Berlin mit sechs Prozent. Bremen und Niedersachsen erhöhen jeweils auf fünf Prozent. "Statt einem Wettbewerb um die günstigsten Steuersätze ist ein Wettlauf um die höchsten Steuersätze entstanden", kritisiert Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. "Die Erhöhungen sind aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen nicht hinzunehmen und stehen dem Ziel entgegen, die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen."

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Denjenigen, die in den von der Erhöhung betroffenen Bundesländern eine Immobilie erwerben wollen, rät der IVD zur Eile. "Um nicht noch höhere Steuern zahlen zu müssen, sollte der notarielle Kaufvertrag noch vor Jahresende abgeschlossen werden", sagt Kießling. Die genaue Prüfung der Immobilie und des Preises sollte allerdings nicht darunter leiden. "Wer übereilt eine Immobilie erwirbt, spart sich dann zwar die Steuererhöhung, zahlt aber womöglich einen zu hohen Preis für die Immobilie."

Länderfinanzausgleich führt zu höheren Gewerbesteuersätzen

Um die Preisspirale zu beenden, fordert der IVD den Bund dazu auf, die Gesetzgebungsbefugnis wieder an sich zuziehen oder zumindest den Steuersatz durch Bundesrecht zu deckeln. "Die besonderen Regeln des Länderfinanzausgleichs zwingen die Länder praktisch, ihre Steuersätze zu erhöhen." Diese sollen verhindern, dass die Länder durch niedrige Steuersätze den Steuerausfall zu Lasten der anderen Länder ausgleichen. Zur Bestimmung der Steuerkraft der Grunderwerbsteuer werden die Einnahmen der einzelnen Länder um die Unterschiede der Steuersätze bereinigt. Diejenigen Länder, die die Steuersätze senken, müssen dadurch ihre Einnahmeverluste selber tragen. Dementsprechend bleiben Mehreinnahmen aus Steuererhöhungen in dem betreffenden Bundesland und werden nicht über den Länderfinanzausgleich abgeschöpft. "Diese Regelung löst den Wettbewerb um die höheren Steuersätze aus", erklärt Kießling. "Denn bei denjenigen Ländern, die ihre Steuersätze nicht erhöhen, wird für den Länderfinanzausgleich mehr Steueraufkommen angerechnet, als sie tatsächlich erzielen." Gewinner seien die Länder, die höhere Steuersätze haben als die anderen.

 

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