24.08.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK).
Schon heute unterliegt der Erwerb deutscher Firmen(teile) durch unionsfremde Investoren in bestimmten Sektoren ab definierten Schwellenwerten einer Melde- beziehungsweise Genehmigungspflicht. Die Vorschriften hierzu wurden bereits in der Vergangenheit mehrfach erweitert. Inzwischen sind 27 "Fallgruppen" definiert, also Branchen oder Unternehmensgegenstände, die sicherheitsrelevant beziehungsweise prüferheblich sind. Dazu zählen kritische Infrastruktur, wesentliche Arzneimittel, bestimmte Roboter oder IT-Produkte, Quanten- sowie Nukleartechnologie und vieles mehr. Sieht das Bundeswirtschaftsministerium die öffentliche Ordnung oder Sicherheit beeinträchtigt, kann es die entsprechende Transaktion verhindern.
Für diese bestehende Investitionsprüfung sind nun weitere deutliche Verschärfungen geplant: Sie soll künftig bereits bei geringeren Schwellenwerten greifen und damit noch mehr Beteiligungen erfassen und – insbesondere im IT-Bereich, bei künstlicher Intelligenz und bei Mikrochips – strengeren Regeln folgen.
"Die deutsche und die europäische Wirtschaft sind auf offene Märkte und auch auf ausländisches Kapital angewiesen", kommentierte Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), das Vorhaben auf Medienanfragen. "Staatliche Eingriffe bei ausländischen Beteiligungen an deutschen Unternehmen sollten die Ausnahme bleiben – sie dürfen allein dazu dienen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten."
Der Schutz kritischer Infrastruktur liege auch im Interesse der Betriebe, stellte Dercks klar, denn empfindliche Sicherheitslücken könnten auch das Modell der sozialen Markwirtschaft gefährden. "Umso mehr kommt es jedoch auf das richtige Augenmaß an", mahnte er. Ausländische Investitionen in deutsche Unternehmen dürften nicht über einen klar und eng definierten sicherheitspolitischen Rahmen hinaus gebremst werden.
"Die geplante erhebliche Ausweitung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten und die problematische Umkehr der Beweislast bergen die Gefahr einer zu starken Regulierung", so der Einwand des stellvertretenden DIHK-Hauptgeschäftsführers gegen den Gesetzentwurf. "Wer ausländischem Kapital den Zugang nach Deutschland ohne triftigen Grund erschwert, beschränkt damit auch die Wachstums- und Beschäftigungschancen an den inländischen Standorten", warnte er.
Schon jetzt stelle die Dauer von Prüfverfahren und die damit verbundene Unsicherheit für die beteiligten Unternehmen eine starke Belastung dar. Dercks: "Mit einer erneuten Verschärfung der Investitionsprüfungen droht noch mehr lähmende Bürokratie. Die Bundesregierung ist deshalb gut beraten, weitere Eingriffe mit der Wirtschaft rückzukoppeln, um negative Auswirkungen in der Praxis zu vermeiden."
Bild: ID 11066063 (Pixabay, Pixabay License)
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