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Immer mehr Bundesländer koppeln Vergabe öffentlicher Aufträge an Tarifstandards

28.07.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Baudienst.

Acht Bundesländer koppeln die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifstandards. Vier weitere wollen demnächst folgen. Darunter ist das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen, in dem ein entsprechendes Gesetz vergangene Woche zur 1. Lesung in den Landtag eingebracht wurde.

Damit erleben Tariftreue-Regelungen, nach denen der Staat nur Anbieter beauftragen darf, die sich an bestimmte Lohn- und Tarifstandards halten, drei Jahre nach der umstrittenen "Rüffert-Entscheidung" des Europäische Gerichtshofs (EuGH) eine Renaissance. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

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Der EuGH hatte 2008 überraschend die damaligen Tariftreue-Vorschriften in Niedersachsen als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit gewertet. Daraufhin waren alle damals geltenden Tariftreue-Gesetze ausgesetzt worden. Nun zeigt die WSI-Übersicht, dass der "Rüffert-Schock" überwunden ist: "Es ist absehbar, dass bald drei Viertel der Bundesländer gesetzliche Regelungen haben werden, um bei der öffentlichen Vergabe faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen", sagt WSI-Forscher Dr. Thorsten Schulten. Das wären mehr als vor der EuGH-Entscheidung.

Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen besitzen bereits europarechtskonform neu gestaltete Tariftreue-Gesetze. Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt planen eine Einführung. Die Gesetzesnovellen setzen bei drei unterschiedlichen Punkten an:

Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz. In Branchen, die unter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) fallen, gilt: Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens die branchenspezifischen Mindestlöhne zu zahlen. Die gibt es etwa auf dem Bau, in der Abfallwirtschaft und dem Pflegesektor. Experten erwarten, dass die Mindestlöhne seltener unterlaufen werden, wenn öffentliche Auftraggeber diese einfordern und kontrollieren.

Sonderregel Verkehrssektor. In den meisten Bundesländern wird für den Verkehrssektor eine umfassende Tariftreueerklärung verlangt, die sich in der Regel auf den jeweils repräsentativen Tarifvertrag bezieht. Diese Möglichkeit ergibt sich aus einer europarechtlichen Sonderstellung des Verkehrssektors.

Vergabespezifischer Mindestlohn. Bremen, Berlin und Rheinland-Pfalz flankieren ihre Tariftreue-Regelung zusätzlich mit einem vergabespezifischen Mindestlohn. Unternehmen können einen öffentlichen Auftrag nur erhalten, wenn sie ihren Beschäftigten bei der Auftragsdurchführung brutto mindestens 7,50 Euro bzw. 8,50 Euro pro Stunde zahlen. Auch Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen planen die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns. In NRW soll dieser bei 8,62 Euro liegen. Das entspricht der untersten Lohngruppe im Tarifvertrag der Länder.

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Quelle: Hans-Böckler-Stiftung
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