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IASB veröffentlicht Vorschläge zur Anpassung von IFRSs

15.05.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..

Im Rahmen seines Annual Improvement Process (AIP) hat der IASB heute einen Sammelstandardentwurf mit elf Änderungensvorschlägen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme seitens der interessierten Öffentlichkeit herausgegeben (ED/2012/1 Annual Improvements to IFRSs 2010-2012 Cycle).

Bei dem veröffentlichten Entwurf handelt es sich um den insgesamt fünften AIP-Zyklus (2010-2012). In den Entwurf wurden Verbesserungsvorschläge zu folgenden Themen aufgenommen:

  • IFRS 2 – zur Klarstellung der Definition von Ausübungsbedingungen (vesting conditions);
  • IFRS 3 – zu bestimmten Aspekten bzgl. der bilanziellen Abbildung bedingter Gegenleistungen (contingent considerations) im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen einschließlich einer Folgeänderung an IFRS 9;
  • IFRS 8 – zur Aggregation von Geschäftssegmenten;
  • IFRS 8 – zur Überleitung von dem Gesamtbetrag der Vermögenswerte der berichtspflichtigen Segmente zu den Vermögenswerten des Unternehmens;
  • IFRS 13 – zur Klarstellung der Möglichkeit der Bewertung kurzfristiger Forderungen und Verbindlichkeiten ohne Abzinsung trotz Folgeänderungen an IFRS 9 und IAS 39;
  • IAS 1 – zur Klassifizierung der Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig;
  • IAS 7 – zur Klassifizierung von aktivierten Zinszahlungen in der Kapitalflussrechnung;
  • IAS 12 – zum Ansatz latenter Steueransprüche hinsichtlich unrealisierter Verluste in Zusammenhang mit available-for-sale-Schuldtiteln;
  • IAS 16 / IAS 38 – zur Berechnung bzw. Bestimmung der kumulierten Abschreibungen bei Anwendung des Neubewertungsmodells;
  • IAS 24 – zur Behandlung der Fälle, in denen die Aufgaben des Managements in Schlüsselpositionen durch juristische Personen ausgeführt werden; und
  • IAS 36 – zur Harmonisierung der Anhangangaben in Bezug auf den Nutzungswert (value in use) und Angaben hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten (fair value less costs to sell).

Die vorgeschlagenen Änderungen entsprechen aussagegemäß den Agendakriterien für den Annual Improvements Process gemäß Due Process Handbook des IASB. Die Kriterien wurden entwickelt, um beurteilen zu können, ob ein zur Klarstellung oder Korrektur der IFRS vorgesehener Sachverhalt durch das AIP- Projekt adressiert werden sollte. Die einzelnen Änderungen sollen erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2014 oder danach beginnenden Geschäftsjahres angewendet werden (mit Ausnahme der Änderungen an IFRS 3 und der Folgeänderungen an IFRS 9, die für Geschäftsjahre in Kraft treten, die am 1. Januar 2015 oder danach beginnen). Eine frühere Anwendung soll erlaubt werden.

Stellungnahmen werden erbeten bis zum 5. September 2012 in elektronischer Form – einzureichen auf der Internetseite der IFRS Foundation.

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