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Hundeverbot zulässig

05.03.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ARAG.

Ein Verbot von Haustieren innerhalb einer WEG schränkt die persönlichen Rechte der Mieter nicht unverhältnismäßig ein. Dies entschied das OLG Frankfurt.

Eine Eigentümerversammlung darf allen Bewohnern Haustiere verbieten. Im einem konkreten Fall hatte eine Eigentümerversammlung die Hausordnung dahingehend geändert, dass Hunde und Katzen ab jetzt draußen bleiben müssen.

Eine neue Mieterin wollte aber mit ihren zwei Kindern und einem Hund einziehen – das untersagte jedoch die neue Hausordnung. Ihre Vermieterin klagte, weil sie persönliche Rechte verletzt sah.

Zu Unrecht, entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Die neue Mieterin muss mit dem Hund draußen bleiben, das Verbot schränke niemanden unverhältnismäßig ein. Ausnahmen werden laut ARAG Experten nur für alte Tiere gemacht, die schon lange im Haus wohnen – sie dürfen dableiben (OLG Frankfurt, Az.: 20 W 500/08).

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