13.12.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft.
Vor dem Jahresende herrscht bei den Standesämtern Hochbetrieb, weil sich viele Paare noch schnell ihr Ja-Wort geben und in den Hafen der Ehe einlaufen wollen. Mit Blick auf den Fiskus lohnt sich diese Entscheidung nämlich, weil es dann rückwirkend für das gesamte Jahr 2011 noch den günstigen Splitting-Tarif gibt. Den erhalten Ehepaare sogar, wenn sie erst an Silvester heiraten. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin.
Grundsätzlich dürfen Ehegatten ab dem Hochzeitsjahr eine Zusammenveranlagung durchführen. Dann gibt das Paar eine gemeinsame Erklärung beim Finanzamt ab und erhält nur einen Einkommensteuerbescheid. Hierdurch verdoppeln sich alle Frei- und Pauschsätze mit Ausnahme des Werbungskosten-Pauschbetrags für Arbeitnehmer und Rentner. Das errechnete gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner wird dann halbiert und die darauf entfallende tarifliche Steuer anschließend verdoppelt.
Diese Zusammenveranlagung können Paare unabhängig davon anwenden, in welchem Verhältnis das Einkommen der Partner zueinander ausfällt. So kann auch ein Ehegatte keine Einkünfte haben und der andere Einnahmen in Millionenhöhe. „Hierbei führt die Progressionsmilderung durch den Splittingtarif umso höher aus, je weiter die jeweiligen Einkommen der Ehegatten auseinander liegen und je höher das gemeinsame zu versteuernde Einkommen ist“, erläutert Steuerberater Alexander Michelutti von Ebner Stolz Mönning Bachem. Verdienen beide Partner in etwa das Gleiche, ergeben sich hingegen kaum Ersparnisse.
Weist beispielsweise die Frau für 2011 ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 Euro auf und verdient ihr Mann nichts,spart Splitting 8.134 Euro im Jahr. Hinzu kommen noch Entlastungen beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer. Verdient die Frau hingegen 70.000 Euro und der Mann 30.000 Euro, reduziert sich der Steuervorteil auf 1.159 Euro, obwohl die gemeinsame Haushaltskasse gleich bleibt. Verdienen beide 50.000 Euro, verändern sich die Abgaben an den Fiskus nicht.
Sofern das frisch verheiratete Paar nichts unternimmt, unterliegt es für das ganze Jahr noch der Steuerklasse I. Dann behält der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer ein und die Erstattung erfolgt anschließend über den Steuerbescheid. Aber über diese Monate verbleibt zumindest ein Zinsverlust und Netto sofort mehr ist auch nicht schlecht. Die Entscheidung für Ehepaare für die Steuerklassen III/V oder IV/IV bringt nicht nur ein höheres gemeinsames Nettogehalt, sondern wirkt sich auch auf sonstige staatliche Förderungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld aus, die sich auf die Nettobezüge beziehen.
Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass die Ehegatten gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60 %, der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Den Antrag auf Änderung der Steuerklasse ist beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen. Das Ergebnis stellt die Behörde dann für den Arbeitgeber in der elektronischen Datenbank zum Abruf bereit. Diesen Eintrag kann das Paar bis spätestens zum 30. November des laufenden Jahres beantragen. Sofern die frisch Vermählten ihre Klasse nicht geändert haben, können sie die Korrektur über die Einkommensteuererklärung vornehmen.
„Dabei können die Eheleute statt der Steuerklassenkombination III/V alternativ auch das so genannte Faktorverfahren anwenden, das zu einem gerechteren monatlichen Lohnsteuerabzug führt“, betont der Experte. Hierbei gelten dann die Steuerklassen IV/IV, die sich nach dem Verhältnis der voraussichtlichen Jahreseinkommensteuer für beide Partner zur Summe der Lohnsteuer jedes Gatten ergeben. Die Arbeitgeber beider Gatten ziehen dann nur die anteilige Lohnsteuer nach diesem Verhältnis ab, das in der Summe dann in etwa der gesamten Jahreseinkommensteuer des Paares entspricht. Sofern dieses neue Faktorverfahren gewählt wird, müssen die Eheleute allerdings anschließend zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt überprüft dann, ob die Verteilung über die monatliche Gehaltsabrechnung tatsächlich das korrekte Endergebnis schon im Voraus gebracht hat.
Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?