27.03.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verband Beratender Ingenieure.
Hintergrund ist die im Zuge der Verbändeanhörung zum vorliegenden Referentenentwurf des BMWi zur Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) bekräftigte Degradierung von Ingenieurleistungen wie Geotechnik, Vermessung und z. B. Bauphysik sowie Schallschutz zu sogenannten Beratungsleistungen, deren Honorierung nicht mehr verbindlich geregelt wird.
Gegen diese Aufkündigung einer einheitlichen Honorierung von Planungsleistungen, die vom Bundeswirtschaftsministerium bereits mit der HOAI-Novelle 2009 durchgesetzt worden war, hatten sich die Ingenieure vehement zur Wehr gesetzt. Der dabei schließlich nach unzähligen Gesprächen und konstruktiven Vorschlägen der Ingenieure auch im direkten Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Rösler erzielte Konsens über die Rückführung dieser Planungsleistungen in das gesetzliche Preisrecht, erweise sich jetzt als Taktikmanöver, stellt VBI-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler klar: "Jeder Ingenieur hat im September Gelegenheit, seine Meinung über solcherart Politik an der Wahlurne zum Ausdruck zu bringen."
Die Fachleute seien es leid, um die angemessene Vergütung ihrer Leistungen kämpfen zu müssen. Deshalb, so Metzler, sei es jetzt an der Zeit, die marktwirtschaftliche Herausforderung als Chance zu nutzen, die tatsächlichen Kosten zur Grundlage eigener Honorarempfehlungen zu machen.
"Wir werden entsprechende Leistungsbilder mit marktgerecht kalkulierten Preisen erarbeiten, die garantiert höher liegen werden als die Sätze der jetzt in den HOAI-Anlagenteil verbannten Leistungen."
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