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Harte Zeiten für Führungskräfte

27.05.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ManagerGate.

Die Schwierigkeiten der Wirtschaft zwischen Wachstum und Zukunftsausrichtung in einer sich ständig ändernden Welt einen Platz und Weg zu finden, schlägt sich oft auch bei den Mitarbeitern nieder. Leitende Angestellte und Führungskräfte müssen in diesen oft ruppigen Zeiten harte Bandagen anziehen.

Die Amtsdauer von Vorständen, Geschäftführern und Führungskräften sinkt. Längst ist es nicht mehr selbstverständlich sondern die Ausnahme den Lebensabend bei einem Unternehmen zu verbringen. Mit Übernahmen, Verkäufen oder nur der Auswechslung der nächsten Hierarchieebene ändern sich „Seilschaften“. Sie als Führungskraft sind nicht mehr gewollt.

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Führungskräfte stellen sich spätestens dann die Fragen nach deren arbeitsrechtlichen Status: Wie sicher ist meine Position? Muß ich eine Versetzung hinnehmen? Wie reagiere ich, wenn mir ein Aufhebungsvertrag nahegelegt wird? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Muß ich es hinnehmen, dass meine Tantieme/Bonus gekürzt wird?

Der Arbeitsrechtsexperte und Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert C. Mudter aus Frankfurt empfiehlt: „Lassen Sie sich im Vorfeld anwaltlich beraten und vermeiden Sie gerade als Führungskraft strategische Fehler. Handeln Sie auch in eigenen Dingen professionell und mit professioneller Unterstützung. Spätestens wenn das Stichwort Aufhebungsvertrag fällt ist der Weg zum Anwalt zwingend.“

Der Kampf vor den Arbeitsgerichten kann härter werden, muß es aber nicht. Wenn Rechtsanwalts-Kollegen ausführen oder in der Presse schlagwortartig umschrieben wird, wir hätten amerikanische Verhältnisse, trifft dies nicht zu. Schon immer standen Führungskräfte im Fokus und - sowohl in Krisenzeiten als auch in Zeiten starker Konjunktur - ist nichts beständiger als der Wechsel. Dies muß Ihnen als Führungskraft klar sein. Die Folge muß für Sie sein, dass bereits vor Vertragsabschluss eine saubere arbeitsrechtliche Basis geschaffen wird. Bei der Vertragsgestaltung sind Firmen oft sehr verhandlungsbereit und Sie ersparen sich oft lange juristische Auseinandersetzungen oder verbessern Ihre strategische Situation. Spätestens wenn Sie mit dem Stichwort Aufhebungsvertrag konfrontiert werden ist der gang zu einem taktisch erfahrenen Arbeitsrechtler zwingend.

Quelle: Arbeitsrechtskanzlei Mudter & Collegen, Frankfurt (Main) / openPR
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