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Gesetzgebung: Grünes Licht für Änderungen bei Unternehmensbesteuerung

18.12.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Warth Klein Grant Thornton.

In seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 hat der Vermittlungsausschuss nur in Teilbereichen eine Einigung bei den geplanten Steuergesetzen erzielt. Verschiedenen Medienberichten zufolge werden sich Bundestag und Bundesrat nicht mehr in diesem Jahr mit den Vermittlungsergebnissen befassen.

Einigung bei Unternehmensbesteuerung

Im Streit um die Unternehmensbesteuerung und das steuerliche Reisekostenrecht wurde eine Einigung erzielt. Konkret schlägt der Vermittlungsausschuss vor, die so genannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln: Negative Einkünfte eines Organträgers bleiben bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden. Außerdem enthält die Vermittlungsempfehlung eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten. Diese vom Ausschuss empfohlenen Änderungen müssen Bundestag und Bundesrat noch bestätigen.

Schweizer Steuerabkommens vor dem Aus

Außerdem hat der Vermittlungsausschuss die Aufhebung der geplanten deutsch-schweizerischen Steuerabkommens beschlossen. Hierbei handelt es sich um ein "unechtes Vermittlungsergebnis", da die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss sich von jenen im Bundestag unterscheiden. Der Vorschlag des Ausschusses wird dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet nun darüber, ob er der Empfehlung folgt und das Gesetz tatsächlich aufhebt.

Vorerst gescheitert scheint auch das Jahressteuergesetz 2013

Auch für das geplante Jahressteuergesetz (JStG) 2013 fand sich keine Mehrheit. Damit können zahlreiche Vorschriften zur Rechtsbereinigung, zur Bekämpfung von steuerlichen Missbräuchen sowie notwendige Anpassungen an das EU-Recht nicht umgesetzt werden. Auch zum JStG 2013 gab es einen "unechten Einigungsvorschlag". Dieser soll nun dem Bundestag zur Bestätigung vorgelegt werden. Dieser muss entscheiden, ob er die Änderungen mitträgt oder das Gesetz unverändert lässt. Letzteres gilt als eher wahrscheinlich. Das JStG 2013 könnte damit (vorerst) nicht verabschiedet werden. Der Bundestag hat aber die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss später erneut anzurufen. Eine Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens im nächsten Jahr ist daher ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Quelle: BMF online

Warth & Klein Grant Thornton ist eine der größten partnerschaftlich geführten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit über 750 Mitarbeitern an elf Standorten. Sie betreut einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen sowie private Vermögensinhaber. Die Services umfassen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance & Advisory Services sowie Private Finance. Bei grenzüberschreitenden Aufgabenstellungen arbeitet sie seit mehr als zehn Jahren mit „Grant Thornton International“ zusammen, einer weltweit tätigen Dachorganisation unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

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