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Familienheimfahrten und Dienstwagenbesteuerung

04.01.2011  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Aktuelle Praxishinweise von Ihrem Experten Volker Hartmann

Wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen am auswärtigen Beschäftigungsort untergebracht wird, spricht man von einer doppelten Haushaltsführung. Im Rahmen dieser doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung eine Familienheimfahrt wöchentlich als Werbungskosten geltend machen. Führt der Arbeitnehmer mehr als eine Familienheimfahrt wöchentlich durch, handelt es sich um steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung. Ein Werbungskostenabzug ist daher nicht zulässig.

Wenn ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen hat und diesen auch für Familienheimfahrten nutzt, sind im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung folgende Konsequenzen zu ziehen:

Der Arbeitnehmer darf eine Familienheimfahrt wöchentlich durchführen, ohne dass ein geldwerter Vorteil berechnet werden muss. Führt der Arbeitnehmer dagegen mehr als eine Familienheimfahrt wöchentlich durch, entsteht ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Jede zusätzliche Familienheimfahrt ist sowohl der Lohnversteuerung als auch der Verbeitragung zur Sozialversicherung zu unterwerfen.

Der geldwerte Vorteil ist im Rahmen der 1 %-Regelung wie folgt zu ermitteln:

Zusätzlich zum 1%-Wert und dem Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist für jede lohnsteuerpflichtige Familienheimfahrt ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,002% des Listenpreises multipliziert mit der Anzahl der Entfernungskilometer zugrundezulegen.


Umsatzsteuerliche Konsequenzen

Bitte beachten Sie, dass bei Familienheimfahrten mit dem Firmenwagen nicht nur lohnsteuerliche, sondern auch umsatzsteuerliche Konsequenzen zu ziehen sind. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, weil Lohnsteuer und Umsatzsteuer getrennte Wege gehen. Während lohnsteuerlich eine Familienheimfahrt wöchentlich nicht zu einem geldwerten Vorteil führt, ist umsatzsteuerlich grundsätzlich jede Familienheimfahrt der Umsatzsteuer zu unterwerfen, unabhängig davon ob es sich um einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil handelt oder nicht.


Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat einen Firmenwagen mit einem Listenpreis in Höhe von 65.000 Euro. Dieser Firmenwagen darf sowohl privat als auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für Familienheimfahrten genutzt werden.

Der Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer im Rahmen der doppelten Haushaltsführung an der auswärtigen Tätigkeitsstätte ein Apartment kostenfrei zur Verfügung. Die Entfernung zwischen Familienwohnsitz und der Unterkunft an der auswärtigen Tätigkeitsstätte beträgt 150 km. Die Entfernung zwischen der auswärtigen Unterkunft und der regelmäßigen Arbeitsstätte am auswärtigen Beschäftigungsort beträgt 5 km.

Der geldwerte Vorteil ergibt sich wie folgt:

Lohnsteuerlicher geldwerter Vorteil

Listenpreis   65.000,00 €
Entfernung zwischen Unterkunft und Beschäftigungsort (km)   5
Entfernung zwischen Familienwohnsitz und auswärtiger Unterkunft (km)   150
     
1%-Wert   650,00 €
geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Listenpreis x 0,03% x 5 Entfernungskilometer 97,50 €
geldwerter Vorteil Familienheimfahrt
lohnsteuerpflichtig
Listenpreis x 0,002% x 150 Entfernungskilometer 195,00 €
Summe lohnsteuerlicher geldwerter Vorteil   942,50 €


Umsatzsteuerlicher geldwerter Vorteil

Listenpreis   65.000,00 €
Entfernung zwischen Unterkunft und Beschäftigungsort (km)   5
Entfernung zwischen Familienwohnsitz und auswärtiger Unterkunft (km)   150
     
1%-Wert   650,00 €
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Listenpreis x 0,03% x 5 Entfernungskilometer 97,50 €
Familienheimfahrt lohnsteuerfrei Listenpreis x 0,002% x 150 Entfernungskilometer 195,00 €
Familienheimfahrt lohnsteuerpflichtig Listenpreis x 0,002% x 150 Entfernungskilometer 195,00 €
Summe (brutto)   1.137,50 €
darin enthaltene USt   181,62 €
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage (netto)   955,88 €


Quelle: Diplom-Finanzwirt (FH) Volker Hartmann, Hamburg

Der Autor:

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer und seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

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