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Erst ab 300 Euro sollen Handwerkerrechnungen zukünftig absetzbar sein

14.06.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

Die Finanzministerkonferenz, das wichtigste Gremium zur Koordinierung finanzpolitischer Fragen auf Länderebene, hat beschlossen, dass Handwerkerrechnungen erst ab 300 Euro steuerlich absetzbar sein sollen.

„Mit der Einführung eines Sockelbetrags befürchten wir die Zunahme von Schwarzarbeit“, kommentiert Hauptgeschäftsführer des ZDB, Felix Pakleppa, den Vorgang.

Die Einführung eines Sockelbetrages würde eine große Zahl von Auftraggebern betreffen: Über 50 % der beim Finanzamt eingereichten Kosten für Handwerkerrechnungen liegen unterhalb des geplanten Sockelbetrags. Sie wären zukünftig nicht mehr begünstigt.

Mit einem 11-Punkte-Plan wollen die Bundesländer einen Schritt hin zur Steuervereinfachung tun. Da dies aufkommensneutral geschehen sollen, muss an anderer Stelle eingespart werden.

Für das Baugewerbe ist eine faire Weiterentwicklung des Steuerbonus sinnvoll, indem Aufträge aus der Begünstigung herausgenommen werden, die sowieso legal vergeben werden müssen, wie Kaminkehrerleistungen oder Heizungswartungen. Die Kürzung der Begünstigung von Handwerkerrechnungen hingegen würde zu Lasten von Bürgern gehen, die Aufträge gerade nicht schwarz vergeben und deshalb den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen können.

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