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Ein Schritt vor, zwei zurück

14.03.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

Die positiven Beschlüsse des EU-Parlaments zum digitalen Tachographen drohen ins Leere zu laufen

„Wer einen weiteren Grund für Europa-Verdrossenheit sucht, findet ihn hier: Die seit sieben Jahren andauernde Diskussion über eine Änderung der europäischen Fahrpersonalverordnung ist für die Unternehmen der Bauwirtschaft, auf deren Rücken diese Diskussion ausgetragen wird, nicht mehr nachvollziehbar,“ so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa, zur Beschlusslage von Europäischem Rat und Kommission zur Fahrpersonalverordnung.

Seit mehr als sechs Jahren drängt das Baugewerbe auf eine praxisnahe Regelung. Grundsätzlich ist der Einbau eines digitalen Tachographen für alle Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht vorgeschrieben. Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 7,5 t besteht eine Handwerkerausnahme, wenn sich die Fahrzeuge in einem Radius von 50 km um den Betriebssitz bewegen.

„Das Europäische Parlament hat im Sommer 2012 beschlossen, die Fahrpersonalverordnung dahingehend zu ändern, dass der Baustellenverkehr und der Straßenbau von der Tachographenpflicht ausgenommen werden, ebenso innerhalb eines Radius von 100 km rund um den Betrieb und dass die Gewichtsbeschränkung von 7,5 t aufgehoben wird. Diese sachgerechte und praxisnahe Lösung des Europäischen Parlaments ist nun durch den Europäischen Rat und die Kommission im zurzeit laufenden Trilog-Verfahren konterkariert worden. Entgegen der Beschlusslage des Parlaments haben sich Rat und Kommission nun nur darauf verständigt, den Radius der Handwerkerausnahme von 50 auf 100 km auszudehnen und darüber hinaus keinerlei weitere Ausnahmen zuzulassen.“

Pakleppa: „Diese Entscheidung ist an Realitäts- und Praxisferne nicht zu überbieten. Erst wird eine viel zu weit gehende Fahrpersonalverordnung erlassen, dann erhalten die Vorschläge zu einer praxisgerechten Änderung den ersten europäischen Preis zum Bürokratieabbau. Daraufhin einigt sich das Europäische Parlament auf eine entsprechende Änderung der Verordnung, und nun wird im Trilog-Verfahren das Ergebnis eines siebenjährigen Diskussions- und Erkenntnisprozesses zunichte gemacht.“

Für die Betriebe der Bauwirtschaft sind Fahrtätigkeiten von untergeordneter Bedeutung. Da die Transporter und Nutzfahrzeuge üblicherweise nur für Fahrten zwischen Baustelle, Betrieb und Materiallager eingesetzt werden, nicht jedoch im Fernverkehr um hauptamtliche Fahrer, ist der momentane Zeit- und Kostenaufwand für den Einbau digitaler Tachographen völlig unverhältnismäßig. Die bestehende Regelung bedeutet für die Betriebe einen enormen bürokratischen Aufwand, ohne die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Zu den im Laufe des März weiter stattfindenden Treffen im Trilog-Verfahren sagte Pakleppa abschließend: „Die Bundesregierung muss alles tun, um die praxisgerechten Änderungsvorschläge zur Fahrpersonalverordnung umzusetzen. Die EU-Kommission sollte das Ergebnis der Diskussion und die Entscheidungen des EU-Parlaments nicht einfach übergehen dürfen. Mehrere zigtausend Unternehmer leiden seit über sieben Jahren unter einem völlig unverhältnismäßigen bürokratischen und finanziellen Aufwand und erwarten nun endlich eine zügige Änderung der Fahrpersonalverordnung.“

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