02.12.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Herr Maier möchte zum Beispiel am 1. Februar 2025 in Rente gehen. Doch das ist steuerlich gesehen unklug. Denn das Jahr des Renteneintritts entscheidet lebenslänglich über die Rentenbesteuerung. Wer bis spätestens 1. Dezember eines Jahres in Rente geht, spart Steuern.
Bei der deutschen Durchschnittsrente von 1.550 Euro beträgt die jährliche Steuerersparnis rund 33 Euro. Wird diese Ersparnis über 20 Jahre aufsummiert, lässt sich der ganze Vorteil erkennen. Fällt die Rente höher als die Durchschnittsrente aus, lässt sich mehr herausholen. Wer bis spätestens 1. Dezember eines Jahres in Rente geht, spart Steuern. Bei der deutschen Durchschnittsrente von 1.550 Euro beträgt die jährliche Steuerersparnis rund 33 Euro. Wird diese Ersparnis über 20 Jahre aufsummiert, lässt sich der ganze Vorteil erkennen. Fällt die Rente höher als die Durchschnittsrente aus, lässt sich mehr herausholen.
Seit dem Jahr 2005 wird in Deutschland die Rente besteuert. Um einen Übergang zu dieser neuen Besteuerung zu schaffen, wurde mit einer moderaten Rentenbesteuerung in Höhe von 50 Prozent angefangen. Im Jahr der Einführung wurden 50 Prozent der Rente steuerpflichtig und die andere Hälfte als steuerfreier Betrag festgeschrieben. Mit jedem Jahreswechsel erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der Rente und der Rentenfreibetrag schmilzt entsprechend ab. Wer zum Beispiel 2010 in Rente ging, erhielt einen Steuerfreibetrag von 40 Prozent. Zehn Jahre später betrug der Steuerfreibetrag nur mehr die Hälfte. Je früher man in Rente geht, desto höher fällt die Nettorente aus. Und das ein Leben lang.
Im vergangenen Jahr wurde die Abschmelzung des Rentenfreibetrags verlangsamt. Dennoch macht es einen Unterschied, ob man im November 2024 oder im Januar 2025 in den Ruhestand eintritt. Der Rentenfreibetrag sinkt in dieser Zeit von 17 auf 16,5 Prozent ab. Im Jahr 2026 wird er weiter auf 16 Prozent fallen. Mit jedem Jahr, in dem der Renteneintritt später erfolgt, wird es teuer. Der Rentenfreibetrag wird einmalig zu Rentenbeginn festgelegt und bleibt dann über die gesamte Rentenzeit fix. Auch Rentenerhöhungen verändern diesen Freibetrag nicht. Durch einen geschickt gewählten Rentenbeginn können derzeit also Steuern gespart werden.
Viele denken, dass der Tag des Rentenbeginns exakt feststeht. Das liegt daran, dass erst ab einem bestimmten Zeitpunkt die Voraussetzungen für den Erhalt einer Regelaltersrente gegeben sind. Die Altersrente tritt aber nicht automatisch ein. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweist nur auf Antrag eine Rente. Der Zeitpunkt der Rente kann dabei durchaus selbst bestimmt werden. So kann mit dem Arbeitgeber ein Renteneintritt zum Wunschzeitpunkt vereinbart werden.
Sind die Voraussetzungen für die Rente erfüllt, kann der Rentenantrag innerhalb von drei Monaten sogar rückwirkend noch gestellt werden.
– Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi
Also, wer beschließt, ab dem 1. Dezember in Rente zu gehen und die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllt, kann sich Zeit lassen. Um den Rentenfreibetrag und die Steuerlast zu optimieren, reicht es aus, wenn der Rentenantrag bis Ende Februar bei der DRV eingereicht wird. Bis zu drei Monatsrenten werden in diesem Fall nachträglich noch ausbezahlt. Wird der Rentenantrag nach der Dreimonatsfrist eingereicht, beginnen die Rentenzahlungen erst mit dem Antragsmonat und rückwirkende Ansprüche verfallen.
Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente gehen möchte, kann das tun. Dafür müssen mindestens 35 Versicherungsjahre zusammengekommen und ein Alter von 63 Jahren erreicht sein. Aber ein Abschlag muss in Kauf genommen werden. 0,3 Prozent für jeden Monat früher und dieser Abschlag gilt genauso wie der Rentenfreibetrag lebenslänglich. Zwei Monate Abschlag mit 0,6 Prozent bei der Vollrente stehen somit einem Steuervorteil von 0,5 Prozent gegenüber. Das lohnt sich so erstmal nicht.
Um den finanziellen Nachteil einer vorgezogenen Rente minimal zu halten und dennoch in den Genuss des höheren Rentenfreibetrags zu kommen, gibt es eine Lösung. Die Rentenära kann mit einem Antrag auf Teilrente gestartet werden. Diese kann im Minimum zehn Prozent der Vollrente betragen. Wer nun zum 1. Dezember in Teilrente geht, zahlt den Rentenabschlag auf ein Zehntel seiner Rente. Die monatlichen Rentenzahlungen würden sich dadurch nur um 0,06 Prozent bei zwei Monaten früher reduzieren. Im Fall der Durchschnittsrente sind das gerade mal 93 Cent. Die Vollrente kann dann später beantragt werden. Der höhere Rentenfreibetrag ist so aber lebenslänglich gesichert.
Bild: Anna Shvets (Pexels, Pexels Lizenz)
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