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Eigenbauherren: Helfer melden ist Pflicht - Den Unfallschutz ernst nehmen

21.07.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Baudienst.

Häuslebauer sollen Unfallschutz ernst nehmen: Auf jeder Baustelle lauern Gefahren. Darauf müssen sich auch private Bauherren vorbereiten, rät die BG Bau.

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren: Nässe auf Baugerüsten, provisorische Treppen, Baugruben. Das gilt auch bei privaten Bauvorhaben. Dort geschehen jedes Jahr mehrere hundert Unfälle und manche enden tödlich. Deshalb ist es für Bauherren wichtig, Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder Kollegen, die beim privaten Hausbau mit anpacken, innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zu melden. Eigenbauherren sind für die Helfer verantwortlich. Die BG BAU berät zu allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit auf der Baustelle.

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Auf jeder Baustelle lauern Gefahren - auch für den Bauleiter

Praxiswissen Bauleitung

»Jeder sollte sich diesen Tag antun. Es gibt immer etwas Neues zu hören, und man wird wieder sensibilisiert.«
Teilnehmer Wolfgang Ries (Architekturbüro Wolfgang Ries)

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Wer ein Häuschen in Eigenarbeit baut oder sich bei einer Wohnungsrenovierung helfen lässt, muss seine Helfer von Gesetzes wegen bei der BG BAU anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob mithelfende Personen unentgeltlich arbeiten oder nicht. Sind alle Helfer zusammen weniger als 40 Stunden beschäftigt, besteht eine Meldepflicht bei der Unfallkasse der öffentlichen Hand. Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind nur freund- und verwandtschaftliche Gefälligkeitsleistungen sowie unternehmerähnliche Tätigkeiten. Ob solche Ausnahmetatbestände vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden, da die Definitionen in den gesetzlichen Vorschriften nicht eindeutig sind. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist.

Oft werden die Unfallgefahren im Eigenbau unterschätzt. Durch ihre Tätigkeit auf der Baustelle werden private Bauherren zu Unternehmern und haben entsprechende Verpflichtungen. So haben sie zum Beispiel Helme, Handschuhe und Arbeitsschutzschuhe bereitzustellen und müssen sich um den Brandschutz und Maßnahmen zur Ersten Hilfe kümmern. Bei der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften können die Bauherren auf die Beratungsleistungen der Fachleute von der BG BAU zurückgreifen. Wenn ein Arbeitsunfall eingetreten ist, übernimmt die BG BAU für versicherte Beschäftigte die Kosten für die Heilbehandlung, Verletztengeld, Rehabilitation bis zum Wiedereinstieg ins Berufsleben und gegebenenfalls Renten. Bei tödlichen Arbeitsunfällen erbringt sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Leistungen an Hinterbliebene.

Die Beiträge zur Helferversicherung belaufen sich derzeit auf 2,00 Euro pro geleistete Arbeitsstunde und Person in den alten Bundesländern und 1,76 Euro in den neuen Bundesländern. Der Bauherr und sein Ehegatte oder Lebenspartner können sich freiwillig versichern. Das ist ratsam, wenn keine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen ist. Durch die Meldung der Helfer an die BG BAU vermeiden private Bauherren Bußgelder bis 2.500 Euro und mögliche Schadensersatzforderungen. Auch vermeiden die Bauherren teure Regressverfahren, die die BG einleiten kann, wenn nicht gemeldete Helfer einen Unfall erleiden.

Ein Unfall muss innerhalb von drei Tagen bei der BG BAU gemeldet werden, wenn dem Unfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen folgt. Tödliche Unfälle und solche, bei denen mehr als drei Personen verletzt wurden, sind unverzüglich anzuzeigen. Alle Fragen können an Info@bgbau.de gerichtet werden.

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Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
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