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Die Gretchenfrage: GmbH oder GmbH und Co. KG?

17.06.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: SH C Schwarz Hempe & Collegen GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.

In den 1980er Jahren war die GmbH die beliebteste Rechtsform im Mittelstand und bei Handwerkern, wenn ein Unternehmer eine Firma mit Haftungsbeschränkung gründen wollte. Vor einigen Jahren wechselte dieser Trend und die Tendenz der meisten Unternehmer geht heute hin zur GmbH & Co. KG. Diese Trendumkehr beruhte zum einen auf einer günstigeren Steuergesetzgebung für GmbH & Co. KGs sowie zum anderen darauf, dass die Rechtsprechung auch die Ein-Mann-GmbH & Co. KG zuließ.

Was ist aber tatsächlich die günstigste Rechtsform für Unternehmen? Bei inhaber- und familiengeführten Unternehmen spricht derzeit in den meisten Fällen viel für die Gründung einer GmbH & Co. KG. Dies ist auch der Grund, weshalb in den letzten Jahren viele mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe einen Rechtsformwechsel von der GmbH in die GmbH & Co. KG vollzogen haben.

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Haftungsrechtlich gibt es zwischen beiden Rechtsformen grundsätzlich keine Unterschiede. Steuerlich bietet die GmbH den Vorteil, dass die an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten Gehälter das Einkommen mindern und auch steuergünstig eine Altersvorsorge für den Geschäftsführer aufgebaut werden kann. Auch nominell sind die Steuersätze für die GmbH günstiger, wenn die Gewinne nicht an den Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Bei der GmbH & Co. KG wird seitens Unternehmern geschätzt, dass Entnahmen aus der Firma flexibel und ohne Bindung an fixe Gehälter und Verträge jederzeit möglich sind. Die Transparenz des Unternehmens erscheint vielen Inhabern daher bei der GmbH & Co. KG als besser, während bei der GmbH für einen Überblick zum Firmengewinn erst noch die Gehälter „addiert“ werden müssen.

Als vorteilhaft wird häufig auch empfunden, dass bei der GmbH & Co. KG die von der Firma gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer des Gesellschafter angerechnet und darüber hinaus etwaige Unternehmensverluste mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Darüber hinaus bietet die GmbH & Co. KG bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie beim Kauf bzw. Verkauf des Unternehmens Vorteile.

Steuerplanungsrechnungen zeigen, dass für viele mittelständische Firmen und Handwerksbetriebe die GmbH & Co. KG heute die günstigere Rechtsform ist. Meist nur bei Gewinnen im Millionenbereich und langen Thesaurierungsphasen erweist sich die GmbH bei operativ tätigen Unternehmen heute noch als die günstigere Rechtsform.

Aufgrund der zahlreichen Einflussfaktoren muss aber für jedes Unternehmen individuell ermittelt werden, welche Rechtsform die günstigste ist. In vielen Fällen führt ein Rechtsformwechsel zwar zu einmaligem Aufwand in Form von Notar-, Handelsregister- und Beratungskosten, langfristig aber zu einer teils deutlichen Steuerminimierung.

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