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Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – eine leere Worthülse?

26.05.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Betriebsrat spezial.

Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten.

Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen.

Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen, werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder zum Aufgeben zu zwingen.

Manch ein Arbeitnehmer erhält wegen nichtiger Anlässe reihenweise Abmahnungen. Der Spiegel in seiner Ausgabe vom 2.5.2011 berichtet aktuell über Abmahnwellen bei der Drogeriekette Schlecker. Andere werden schikaniert (Mobbing) und stehen kurz davor, unter Drohung einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. oder in ihrer Verzweiflung selbst zu kündigen. Wieder andere erhalten den 10. befristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann in solchen Situationen allmächtig, fast despotisch erscheinen. Der Spiegel berichtet in dem Artikel über die Drogerie Schlecker, dass der Abmahnakkord manche der Mitarbeiter krank gemacht habe.

Das Gesetz und die Gerichte sehen hier andere Regeln vor. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Das Kündigungsschutzgesetz setzt hohe Hürden für eine Kündigung – insbesondere für die fristlose. Befristete Verträge sind nur ausnahmsweise und nur über einen relativ kurzen Zeitraum möglich. Der zuvor übermächtige Arbeitgeber muss sich im Prozess dem Gesetz und der Entscheidung des Richters unterordnen – für viele Arbeitnehmer eine neue – befreiende – Erfahrung.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Sie sich in die Enge getrieben fühlen, sind meist auch Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt. Bei einer Kündigung schützt Sie das Kündigungsschutzgesetz. Aus einem angesichts einer Drohung unterzeichneten Aufhebungsvertrag kann Sie ein erfahrener Fachmann retten. Zum Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geklagt werden. Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen das Arbeitsrecht (noch) bietet.

Quelle: Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Bredereck Willkomm Rechtsanwälte, Berlin
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