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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt – was Unternehmen jetzt wissen müssen

06.09.2024  — Sonja Filipovic.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Ab November 2024 beginnt die schrittweise Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), mit der alle wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen im Besteuerungsverfahren eindeutig identifiziert werden sollen. Diese Maßnahme, basierend auf der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung (WIdV), betrifft Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und juristische Personen.

Ziel ist es, durch die Einführung mehr Transparenz und Effizienz im Besteuerungsverfahren zu schaffen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Jeder wirtschaftlich Tätige erhält eine W-IdNr., die zusätzlich zur USt-IdNr. und Steuernummer genutzt wird. Wichtig ist, dass die neue W-IdNr. nicht die USt-IdNr. ersetzt, sondern ein eigenes Identifikationsmerkmal darstellt. Diese Nummer wird zukünftig verpflichtend bei allen steuerlichen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden verwendet werden müssen.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und in mehreren Stufen:

  • Wirtschaftlich Tätige mit USt-IdNr. erhalten die W-IdNr. ab Oktober 2024
  • Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten die W-IdNr. ab November 2024 elektronisch über ELSTER
  • Der finale Roll-out für alle weiteren wirtschaftlich Tätigen ist für das 3. Quartal 2025 geplant

Während des Übergangs bleibt die Angabe der W-IdNr. in elektronischen Steuerformularen zunächst freiwillig. Dennoch sollten Unternehmen ihre Prozesse rechtzeitig auf die neuen Anforderungen umstellen.

Problematik

Besonders die fehlende Antragsmöglichkeit und die automatische Vergabe könnten zu Verzögerungen und Verwirrungen führen, vor allem bei Unternehmen ohne steuerliche Berater. Die komplexen Vorschriften und die Integration der W-IdNr. in bestehende Systeme erfordern zudem Anpassungen in den internen Abläufen und der Software.

Wie geht es weiter?

Die betroffenen Unternehmen und Selbstständigen können alle relevanten Details zur Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im www.bundesfinanzministerium.de nachlesen. Dort finden sich umfassende Informationen zu den geplanten Vergabestufen, den Übergangsregelungen sowie zu praktischen Aspekten wie der Verwaltung der W-IdNr. über ELSTER. Zudem stellt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf seiner Webseite weiterführende Informationen und einen regelmäßig aktualisierten FAQ-Katalog bereit.

Bleiben Sie informiert. Wir halten Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!

Bild: Mikhail Nilov (Pexels, Pexels Lizenz)

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