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DGB NRW: Positive Effekte des Mindestlohns halten an

28.12.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk Nordrhein-Westfalen.

Zum 1. Januar 2017 wird der Mindestlohn erstmals seit seiner Einführung angehoben und steigt auf 8,84 Euro pro Stunde. Das nimmt der DGB NRW zum Anlass, einen Blick auf die Beschäftigten- und Verdienstentwicklung seit Einführung des Mindestlohns zu werfen.

"Eine aktuelle Analyse des DGB belegt erneut positive Effekte", erklärt Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW. "Der Mindestlohn hat vielen Beschäftigten in NRW ein kräftiges Lohnplus beschert."

Die DGB-Auswertung neuer Zahlen des Statistischen Bundesamts und der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit belegt, dass besonders Un- und Angelernten in NRW profitieren. Seit Einführung des Mindestlohns bis Ende des 2. Quartals 2016 ist ihr Gehalt um durchschnittlich 2,8 Prozent gestiegen.

Und auch die Beschäftigungsentwicklung ist positiv: Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten insgesamt stieg in NRW um rund 3,5 Prozent. Besonderen Zuwachs hatten dabei Gastgewerbe, Bewachung und Reinigung, also Branchen, in denen der Mindestlohn besonders relevant ist. Das ergibt die DGB-Auswertung der Zahlen der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit des 3. Quartals 2016 im Vergleich mit dem 4. Quartal 2014.

"Auch nach zwei Jahren haben sich die Horrorszenarien der Mindestlohn-Gegner nicht bewahrheitet", so der DGB-Landeschef. "Im Gegenteil! Wichtig sind nun wirksame Kontrollen, damit der Mindestlohn tatsächlich überall ankommt."

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sei nötig geworden, "weil immer mehr Arbeitgeber aus der Tarifbindung aussteigen und ein Lohndumping-Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten stattfindet", sagt Meyer-Lauber. Ziel müsse es sein, dass "zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern wieder mehr Tarifverhandlungen geführt und Tarifverträge abgeschlossen werden."

Hinweis: Die Angaben zu Un- und Angelernten beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ohne Sonderzahlungen in der Leistungsgruppe 5. Was sich bei den Mindestlöhnen ab 2017 ändert, finden Sie hier: http://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/mindestlohn-erhoehung-was-aendert-sich-ab-2017


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