11.12.2012 — Hanno Musielack. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Zusammengefasst und für die Praxis ergeben sich folgende Leitlinien:
Letztlich nichts Neues, aber für den Verwalter nicht unbedeutend. Dass die HeizkostenV auch im Wohnungseigentumsrecht Geltung hat, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben, auch wenn immer noch viele davon ausgehen, dies sei nur im Mieterecht zu beachten. Für das Wohnungseigentum hat das OLG München Parallelen aus dem Mietrecht hinzugezogen und verwertbar gemacht. Das Ärgernis der nicht geeichten Zähler dürfte allseits bekannt sein, wurde hier jedoch pragmatisch gelöst (OLG München, WM 2012, 573 ff.).
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