11.06.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V..
Viele Unternehmen in Deutschland haben sich noch nicht auf die künftigen Anforderungen der NIS2-Richtlinie vorbereitet. Die europäische Cybersicherheitsrichtlinie legt Kriterien fest, um Betreiber kritischer Anlagen und andere regulierte Einrichtungen zu identifizieren und nennt Mindeststandards für deren Informationssicherheit. Bis zum 17. Oktober 2024 soll sie, nach aktuellem Stand, in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Umfang betroffener Unternehmen erweitert sich deutlich, von 2.000 auf über 30.000, zeigt ein aktueller Entwurf des NIS2-Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG).
Die Richtlinie verlangt explizit die Einhaltung von zehn Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit. Doch erst 13,2 Prozent der Unternehmen in Deutschland haben ihr Risikomanagement entsprechend verbessert. Das zeigt eine Befragung von 250 IT-Entscheiderinnen und -Entscheidern durch das Marktforschungsinstitut Civey im Auftrag des eco Verbands. Nur 14,6 Prozent haben bereits Mitarbeitende sensibilisiert. 14,5 Prozent sagen, sie halten Sicherheitsanforderungen ein. 12,1 Prozent haben ein Notfall- und Krisenmanagement implementiert. Die Industriestandards ISO 27001 bzw. BSI IT-Grundschutz haben erst 7,1 Prozent eingeführt. Ein Drittel der IT-Entscheider in Deutschland gibt an, noch keine der genannten Maßnahmen umgesetzt zu haben. Als nicht auskunftsfähig bezeichnen sich 40,6 Prozent der Befragten und antworten mit weiß nicht.
Der eco Verband rät betroffenen IT-Verantwortlichen dringend, sich jetzt schon auf die voraussichtlich ab Herbst geltenden, strengeren Anforderungen vorzubereiten. Dafür gibt er fünf Tipps:
Bild: Fernando Arcos (Pexels, Pexels Lizenz)
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