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Bund will Baurecht für mehr Flüchtlingsheime lockern

01.10.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Rheinische Post.

"Rheinische Post": Hendricks kündigt "eine Reihe von Änderungen im Baugesetzbuch" an

Düsseldorf (ots) - Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) schaltet sich in die Flüchtlingsdebatte ein und hat "eine Reihe von Änderungen im Baugesetzbuch" angekündigt, damit die Kommunen schneller neue Flüchtlingsheime bauen können. "Wir sind in der Pflicht, Flüchtlingen zu helfen und uns um sie zu kümmern. Dazu gehören natürlich auch angemessene, menschenwürdige Unterkünfte", sagte Hendricks der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). Die Bundesregierung unterstütze daher eine vom Bundesrat auf den Weg gebrachte Gesetzesinitiative zur befristeten Lockerung des Bauplanungsrechts. "Im Kern geht es darum, den Kommunen humanitäre Hilfe besser und schneller zu ermöglichen", sagte die Ministerin.

Demnach sollen Städte und Gemeinden dringend benötigte Flüchtlingsunterkünfte künftig auch in Gewerbegebieten und auf siedlungsnahen, unbebauten Grundstücken errichten dürfen. Das ist bisher rechtlich oft nicht möglich. Auch die Umwidmung bereits bestehender Gewerbeimmobilien und Bürohäuser in Asylbewerberheime soll erleichtert werden. Bereits am kommenden Mittwoch soll das Bundeskabinett die wohlwollende Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzesantrag der Länder billigen. Der Bund will den Gesetzesantrag lediglich noch in einigen Details ändern. Das neue Bauplanungsrecht soll möglichst bereits Anfang 2015 in Kraft treten. Der Gesetzesantrag "über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen" war im Bundesrat von der Stadt Hamburg vorgelegt worden.

Auch im Bundestag stößt die Hamburger Initiative auf Wohlwollen. "Wir unterstützen das Anliegen der Länder zum erleichterten Bau von Flüchtlingsunterkünften", sagte die baupolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Marie-Luise Dött.

 

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