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BSI: Sanierungspflichten sind kontraproduktiv

11.07.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

„Wir bekennen uns zu der Verantwortung, die der Immobilienwirtschaft bei der Erreichung der Klimaschutzziele zukommt. Nicht umsonst hat Deutschland im europäischen Vergleich bereits seit Jahren eine Spitzenposition in Bezug auf das bereits erreichte Energieeffizienz-Niveau inne", erklärte Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD anlässlich der Vorstellung des EU-Richtlinien-Vorschlags zur Steigerung der Energieeffizienz.

„Dabei haben sich Freiwilligkeit und Flexibilität in den Maßnahmen bestens bewährt. Eine Sanierungspflicht hingegen macht keinen Sinn", betonte der BSI-Vorsitzende und verwies dabei insbesondere auf die geplante Einführung einer obligatorischen energetischen Modernisierung von jährlich drei Prozent der Gesamtgebäudefläche öffentlicher Gebäude. Eine derartige Sanierungspflicht könnte beispielsweise dazu führen, dass effektive Maßnahmen nicht zum Einsatz kommen, selbst wenn sie die kostengünstigere Lösung darstellen. Darüber hinaus bergen energetische Sanierungspflichten die Gefahr, dass die Kommunen finanziell geknebelt werden, weil sich die Mittel allein auf Energieeffizienz konzentrieren müssen. Andere kommunale Aufgaben, wie zum Beispiel die Herstellung von Barrierearmut, müssten dahinter zurückstehen.

Deshalb fordert die BSI mehr Flexibilität, um einen Energie-Fahrplan den nationalen, lokalen und individuellen Gegebenheiten anzupassen. Dies müsse auch für die Bezugsgröße der geforderten Einsparleistung gelten. Für ein Land wie Deutschland mit einem bereits sehr hohen Energieeffizienz-Niveau sei eine jährliche Energie-Einsparquote von 1,5 Prozent nur mit einem überproportional hohen wirtschaftlichen und technischen Aufwand zu erreichen im Vergleich zu einem EU-Land, dessen Energie-Einsparpotenzial noch deutlich höher ist. „Deutschland, wo die energetischen Standards beispielsweise durch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2002, 2007, 2009) regelmäßig angehoben wurden, darf nicht für seine Anstrengungen der vergangenen zehn Jahre abgestraft werden. Deshalb brauchen wir eine grundsätzliche Diskussion über Bezugsgrößen", fordert Kießling.

Der Vorschlag für die EU-Energieeffizienzrichtlinie unter: http://ec.europa.eu/energy/efficiency/eed/eed_en.htm

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Immobilien- und Wohnungsunternehmen
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