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Brandschutz fordert alle Mitarbeiter

06.06.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: TÜV Rheinland.

Falscher Umgang mit Einrichtungsgegenständen und Stoffen, mangelndes Bewusstsein für Gefahren oder fehlende Aufklärung von den Vorgesetzten: Das sind laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung die Hauptursachen für Brände in Betrieben.

Damit es nicht zu einem Brand im Unternehmen kommt, sind alle Mitarbeiter gefordert. Der Betreiber muss den Feuerlöscher bereitstellen, die Beschäftigten müssen sich an die Brandverhütungsvorschriften halten. Außerdem braucht jedes Unternehmen ab einer Größe von 5.000 Quadratmetern einen Brandschutzbeauftragten und, abhängig von der Größe des Betriebs, einen oder mehrere Brandschutzhelfer.

Innerhalb von 35 Metern ins Freie

Eine Feuerleiter als Fluchtweg an der Hauswand gibt es heute nur noch selten. „In jedem Betrieb sind jedoch zwei Fluchtwege Pflicht. Die Anforderungen an die Wege sind hoch. Innerhalb von 35 Metern muss ein sogenannter notwendiger Treppenraum oder das Freie erreichbar sein“, sagt Oliver Krüger, Brandschutzsachverständiger von TÜV Rheinland. Ein notwendiger Treppenraum ist eine Einrichtung, die laut Baurecht unentbehrlich ist und ins Freie führen muss. Kann ein Betrieb keine zwei Fluchtwege einrichten, ist ein Sicherheitstreppenraum notwendig. Darin wird zum Beispiel eine Rauchschutzdruckanlage installiert, die es den Mitarbeitern ermöglicht, nach unten zu fliehen – ohne die giftigen Gase einzuatmen. Der Brandschutzbeauftragte kontrolliert, ob die Fluchtwege frei sind. „Außerdem überprüft er Türen, die Rauchgasabzugsanlage und ob die Feuerwehrzufahrt frei ist“, erläutert der TÜV Rheinland-Experte.

Gebäude verlassen und Notruf absetzen

Benannte Brandschutzhelfer sorgen bei einem Brand für die Evakuierung der Mitarbeiter. „Sie kennen die Fluchtwege und können mit Wandhydranten umgehen“, sagt Oliver Krüger. Ihre Ausbildung übernehmen unabhängige Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland. Wie viele Brandschutzhelfer notwendig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Mitarbeiter können zwar auch selbst einen Löschversuch unternehmen, sollten sich dabei aber nicht in Gefahr bringen. Oberste Pflicht ist, Kollegen zu helfen, die Feuerwehr zu rufen und das Gebäude verlassen.


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