11.05.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv).
Bereits kurz nach der Machtergreifung im Januar 1933 wurden Bücher aus Bibliotheken entfernt. Rund um den 10. Mai 2023 erinnern nun deutschlandweit Bibliotheken mit Lesungen, Ausstellungen und Kurzvorträgen an die Schriftsteller*innen, deren Werke damals verbrannt wurden, u. a. in Berlin, Hamburg, Köln, Potsdam und Luckenwalde.
Zum Gedenken an die Bücherverbrennungen vor 90 Jahren sagt Volker Heller, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes e. V. (dbv): „Vor 90 Jahren wurden aus zahlreichen Bibliotheken Bücher entfernt und öffentlich verbannt. Daran waren auch Bibliotheksmitarbeiter*innen beteiligt. Seit vielen Jahren sind wir uns einig: Es ist der gesellschaftliche Auftrag von Bibliotheken, die Informations- und Meinungsfreiheit zu schützen und wachsam zu sein, wenn es um Entwicklungen geht, die politisch oder ideologisch missliebige Werke verbieten möchten, so wie wir es derzeit nicht nur in den USA beobachten. Bibliotheken sind hinsichtlich ihrer Sammlungen pluralistisch. Vor diesem Hintergrund hält es der Deutsche Bibliotheksverband für besonders wichtig, dass schon Ansätzen von Zensur entschieden entgegengetreten wird. Hier sind insbesondere die Träger der Bibliotheken sowie die politisch Verantwortlichen gefordert, Grundbedingungen bibliothekarischer Arbeit zu verteidigen und zu fördern.“
Die Meinungs- und Informationsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bildet die verfassungsrechtliche Grundlage bibliothekarischer Praxis. Indem sie die informationelle Grundversorgung aller Bürger*innen mit ihrem überparteilichen und qualitätsgeprüften Medien- und Informationsangebot fördern, übernehmen Bibliotheken als besucherstärkste Bildungs- und Kultureinrichtungen eine zentrale demokratische und gesellschaftspolitische Funktion. Sie bieten einen politisch, weltanschaulich und religiös ausgewogenen Bestand an, der ergänzend zu den Medien und sozialen Kommunikationskanälen zur Meinungsbildung beiträgt. Die in und über Bibliotheken verfügbaren Inhalte unterliegen einer professionellen Auswahl auf Basis des Grundgesetzes. Indem sie den freien Zugang zu allgemeinen Informationsquellen eröffnen, leisten Bibliotheken einen unverzichtbaren Beitrag zu einem demokratischen Gemeinwesen sowie zur politischen Willensbildung.
Bild: Tetiana Shevereva (Pexels, Pexels Lizenz)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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