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BGH: An Steuerhinterziehung Unbeteiligter muss Hinterziehungsbetrag herausgeben

31.08.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 13.07.2010 bestätigt, dass (auch) an einer Steuerhinterziehung vollkommen Unbeteiligte den Steuerhinterziehungsbetrag herausgeben müssen, wenn sie diesen von dem Steuerhinterzieher unentgeltlich erhalten haben.

Dies gilt auch, wenn der Unbeteiligte den Betrag nicht direkt sondern über Dritte erhalten hat (Verschiebungsfall, Bereicherungskette). Der § 73 des Strafgesetzbuches der den sogenannten *Verfall* regelt, erfasse auch diese Falle, eine Bösgläubigkeit des Unbeteiligten ist nicht erforderlich.

Der Kölner Steuerstrafrechtsexperte Sebastian Korts hat zu diesem und anderen Steuerstrafrechtsthemen in seinem E-Book "Steuerstrafrecht" ausführlich Stellung bezogen - siehe auch www.steuerrecht.com

Quelle: Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / openPR
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