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Betriebsprüfer bringen üppige Mehrergebnisse

04.05.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft.

Außenprüfer sind bei Selbstständigen immer öfter anzutreffend. Selten willkommen durchkämmen sie mit moderner EDV die Buchhaltung.

Immer mehr Firmen, Freiberufler wie auch vermögende Privatpersonen müssen sich einer Betriebsprüfung unterziehen. Wie oft die Beamten kommen, hängt von Umsatz und Ertrag ab. Mittelständler müssen statistisch gesehen alle 13,7 Jahre mit einem Besuch rechnen, Großbetriebe sogar alle 4,4 Jahre. Dabei arbeiten die Finanzbeamten dank moderner Software effektiv und können mehr Fälle parallel erledigen. Im Jahr 2009 holten die 13.332 vorhandenen Betriebsprüfer bei ihren rund 211.000 Besuchen ein stolzes Mehrergebnis von 20,9 Milliarden Euro für die Staatskasse rein, was sich aus der aktuellen Statistik des Bundesfinanzministeriums ergibt. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hamburg hin.

Neben der Größe des Betriebs hängt die Häufigkeit einer Prüfung von Zufallsauswahl, besonderen Auffälligkeiten in der Steuererklärung und Branchenschwerpunkten ab. Waren die Beamten früher mit Akten und Bleistift ausgestattet, erscheinen sie jetzt mit Laptop. Der beinhaltet neben den im Amt gespeicherten Steuerdaten die Prüfungssoftware IDEA. Die wird von Beamten genutzt, um die Zugriffe auf die Firmen-EDV auszuwerten, abzugleichen und auf Schlüssigkeiten zu überprüfen. „Betriebe müssen ihre PC-Daten jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar machen“, erläutert Steuerberater Klaus Krink von Ebner Stolz Mönning Bachem. Die Beamten loggen sich entweder in das EDV-System des Unternehmens ein oder überspielen die Daten im Wege einer überlassenen Daten-CD auf den eigenen PC. Die per Klick erreichbaren Ergebnisse waren früher nur mühselig per Hand durchzuführen und auf eine Zufallsauswahl beschränkt.

Die EDV-Recherche in den Unternehmensdaten bringt nicht nur Falschbuchungen oder fehlerhaftes Steuerverhalten an den Tag. Auch die gespeicherten Angaben zu Lieferanten und Arbeitnehmern können einfach gelistet und als Basis für Kontrollmitteilungen verwendet werden. So ist es mit einem Klick möglich, alle ausgeschiedenen Mitarbeiter oder Mehrfachfachangestellte zu ermitteln. „Beliebt ist auch die Suche nach Anlagenverkäufen an Arbeitnehmer, etwa aus dem Fuhrpark oder dem EDV-Bereich. Diese Angaben decken oft Nebenjobs oder die künftige Arbeit von Angestellten auf“, berichtet der Experte.

Neben den Betriebsprüfern kommen auch Beamte für die Lohn- und Umsatzsteuer ins Unternehmen bzw. Büro. Die beschäftigen sich mit in Rechnung gestellten Vorsteuern und der korrekten Abwicklung der Gehaltsabrechnung aller Mitarbeiter. Besonders kritisch wird es zunehmend bei der Umsatzsteuer. Die Vorschriften werden laufend verschärft, um dem Missbrauch vor allem in der Bauwirtschaft Einhalt zu gebieten. Hohe Anforderungen an den Rechnungsinhalt führen bei vielen Betrieben schon aus Formalgründen zu Nachzahlungen. Durch die Pflichtangabe der Steuernummer fällt es den Prüfern jetzt leicht, sofort Kontakt mit dem Finanzamt des Ausstellers aufzunehmen. Da fallen reihenweise schwarze Schafe auf, die zwar Rechnungen ausstellen, aber die Einnahmen verschweigen.

Immer öfter fallen im Rahmen von Betriebsprüfungen Beschäftigte auf, die ungerechtfertigt Sozialleistungen beziehen. Mit einem Namen- oder Kontenabgleich fällt sofort auf, wenn ein Angestellter auf Lohnsteuerkarte und nebenbei als Minijobber läuft. Auch mehrere Beschäftigungen auf 400-Euro-Basis kommen ans Tageslicht. Erfolgreich ist auch die Suche nach ausgeschiedenen Mitarbeitern. Ein flinker Namensabgleich mit den Ausstellern von Rechnungen zeigt, wer anschließend von zu Hause aus weiter tätig wird. Ein zunehmend beliebtes Verfahren, um Firmen angesichts der Wirtschaftskrise schlanker zu machen. Ob der freie Mitarbeiter seine Einnahmen deklariert oder das Arbeitsverhältnis nur auf dem Papier aufgelöst wurde, entscheiden Finanz- und Sozialämter dann mittels erhaltener Kontrollmitteilungen. Oft melden sich die offiziell Gekündigten arbeitslos und fallen dann Jahre später durch Prüfungen beim Ex-Arbeitgeber auf.

Umfangreiches Material erhalten Finanzbeamte auch bei Banken vor Ort. Zwar sollen sie grundsätzlich deren ordnungsgemäße Bilanzen checken, doch die Institute bieten auch interessante Kundendaten. „Eine neue Masche ist die Sichtung von Gebührennachlässen“, sagt Krink. Anlegern mit häufigen Transaktionen gewähren die Banken oft Rabatte auf Spesen. Diese Gutschriften werden gesondert verbucht. Eine Sichtung der hiervon begünstigten Konten führt dank IDEA schnell zu Kontrollmitteilungen über intensive Börsentrader. Ein Vergleich mit der Steuerakte bringt dann meist neue Erkenntnisse. Diese Vorgehensweise hatte der Bundesfinanzhof jüngst gebilligt, sofern Bankgeschäfte besondere Auffälligkeiten aufweisen.


Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem
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