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Beschlussbekämpfung - auch ohne Beschluss?

15.06.2010  — none .  Quelle: none.

Das OLG Frankfurt (AZ: 20 W 468/07, mitgeteilt MM Heft 3, 2010) befasste sich mit dem fast in Vergessenheit geratenen Phänomen des sog. „Nichtbeschlusses“.

Nachdem in den vergangenen Jahren über Negativbeschlüsse, positive Beschlüsse, feststellende Beschlüsse, überholende und anderes kräftig geurteilt wurde, ist folgender Sachverhalt etwas in Vergessenheit geraten:

Häufig wehren sich Eigentümer unter vermeintlichen Beschlusspunkten gegen dort angeblich gefasste Beschlüsse. Wenn solche aber nicht verkündet oder gar nur über bestimmte Themen diskutiert und Rechtsmeinungen ausgetauscht oder – was nicht selten geschieht – nur informell ein Meinungsbild abgestimmt wurde, liegt kein anfechtbarer Beschluss vor.

Das OLG wies deshalb zu Recht noch einmal darauf hin, dass eine Beschlussanfechtung zu solchen Inhalten nicht möglich ist.

Quelle: H. Musielack Rechtsanwalt u. Fachanwalt
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