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bAV – wichtiges Standbein für Alterssicherung

05.03.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Towers Watson GmbH.

Als Gegengewicht zur gesetzlichen Rente und zum privaten Sparen unverzichtbar

Sowohl die umlagefinanzierte als auch die kapitalgedeckte Altersvorsorge stehen in der Kritik. Für künftige Rentnergenerationen in Deutschland scheint es eng zu werden:

  • Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird das Auskommen im Alter kaum sichern können: Glaubt man amtlichen Zahlenwerken, werden zukünftige Neurentner ab 2030 nur noch ein Versorgungsniveau von 43 Prozent erreichen können. Ursache dafür ist die Umlagefinanzierung, die aufgrund der demografischen Entwicklung (nachhaltiger Rückgang der Geburten bei gleichzeitiger Erhöhung der Lebenserwartung) kippt.

  • Das als Alternative geförderte private, kapitalgedeckte Vorsorgesparen (Stichwort: Riester-Rente) scheint in der öffentlichen Wahrnehmung ebenfalls wenig geeignet zu sein, die Lücke zu schließen:
    • Die aktuelle Niedrigzinsphase macht Sparen unattraktiv. Zudem zehren (legitime) Gewinninteressen von Finanzinstituten und Vertrieben sowie die verwaltungs- und damit kostenintensive Art der staatlichen Förderung an der ohnehin kargen Rendite.
    • Die Verbreitung des Vorsorgesparens bleibt hinter den Erwartungen zurück. Die Ursachen dafür sind vielgestaltig. Sicherlich gehören die zurzeit geringen Renditen, die Komplexität in der Abwicklung sowie die unzureichende Integration des Vorsorgesparens in die Systeme sozialer Sicherung dazu.

Die desolate Situation der europäischen Staatshaushalte lässt in naher Zukunft keine wesentliche Verbesserung der Renditen erwarten. Aber auch ein Umbau der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente wird das Problem nicht heilen können, weil deren zentrale Schwäche, die Verschiebung finanzieller Lasten auf zukünftige Generationen, bestehen bleibt und für sozialpolitischen Sprengstoff sorgt. Was also tun?

Die bAV ist der effizienteste Weg der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Sie kann alle Arbeitnehmer erreichen und auf breiter Front Vorsorge schaffen

Ein Ausweg aus diesem Dilemma muss wohl kollektive Elemente mit den Vorteilen des Aufbaus eines nachhaltigen Kapitalstocks verbinden. Das Instrumentarium hierzu bietet die betriebliche Altersversorgung, die in der Diskussion oft vernachlässigte zweite Säule der Alterssicherung in Deutschland. Warum?

  • Die betriebliche Altersversorgung ist eine betriebliche Sozialleistung, durch die Unternehmen ihre Mitarbeiter bei dem Aufbau eines Kapitalstocks für ihr Alter unterstützen. Sie ist damit frei von Gewinninteressen Dritter. Vielmehr können Mitarbeiter und Unternehmen gemeinsam die Vorteile des kollektiven Einkaufs und und der kollektiven Verwaltung nutzen. Zudem bietet sie die verwaltungsärmste Möglichkeit der steuerlichen Förderung und spart damit zusätzlich renditemindernde Kosten. Unternehmen bieten diese Sozialleistung zum Nutzen beider Seiten an: Angesichts der demografischen Entwicklung nutzen sie die betriebliche Altersversorgung, um im „War for Talents“ Fachkräfte gewinnen und an das Unternehmen binden zu können. Die betriebliche Altersversorgung kann dabei zielgenau auf die Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten zugeschnitten werden – und hilft damit sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitern.
  • Zwar kann sich auch die betriebliche Altersversorgung von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten nicht grundsätzlich abkoppeln, aber durch ihre Flexibilität ermöglicht sie Zusagen, die z. B. auch eine Teilhabe am Produktivitätsfortschritt ermöglichen.
  • Über betriebliche Altersversorgung kann die sozialpolitisch gewünschte Verbreiterung des Vorsorgesparens nachhaltig ausgebaut werden. Vereinbaren z. B. Tarif-/Betriebsparteien, dass einmalig ein Prozentpunkt einer Lohnerhöhung für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung verwendet wird, so können damit schon beträchtliche Vorsorgekapitalien aufgebaut werden. Für einen 25-jährigen Mitarbeiter würde allein dies bereits ausreichen, um bei Rentenbeginn eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe von 65 Prozent seiner Jahresbezüge zu erhalten.

Gesetzliche/regulatorische Hemmnisse für die Verbreitung der bAV sollten abgebaut werden

Allerdings wird es Unternehmen und Mitarbeitern durch einige Gesetze und Vorschriften erschwert, an einem nachhaltigen Vorsorgesparen zu arbeiten:

  • Tradierte Regeln verhindern die Durchlässigkeit der Systeme und erschweren für Unternehmen die Finanzierung, Verwaltung und damit auch Nachhaltigkeit betrieblicher Altersversorgung.
  • Das Aufsichtsrecht muss auf die betriebliche Altersversorgung zugeschnitten sein und darf nicht der wesensfremden Aufsicht für Versicherungs- und Bankprodukte entlehnt werden.
  • Betriebliche Altersversorgung muss sinnhaft in das System sozialer Sicherung integriert werden. Diejenigen, die verantwortungsbewusst vorsorgen, sollten besser dastehen als jene, die nicht vorsorgen.

Als Gegengewicht zur gesetzlichen Rente und zum privaten Sparen ist die bAV unverzichtbar

Diese Erschwernisse ließen sich dem Grunde nach einfach beseitigen. Sie wären für den Finanzminister auch aufkommensneutral machbar. Nur wollen muss man es. Wenn Tarif-/Betriebsparteien tatsächlich auf breiter Front zu Gunsten ihrer Belegschaften auf den oben erwähnten Prozentpunkt Lohnerhöhung verzichten würden, dann wären allerdings Steuerausfälle in entsprechender Höhe zu erwarten. Wer jedoch eine ausreichende Alterssicherung für die breite Mehrheit erreichen will, muss entweder die dafür notwendigen finanziellen Mittel einplanen oder dieses Ziel von seiner politischen Agenda streichen.

Die bewährte Faustregel „Nicht alle Eier in einen Korb packen“ gilt nicht nur für die Diversifikation eines Anlageportfolios, sondern auch für die Altersvorsorge. Eine Kombination aus umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Altersvorsorge bietet nicht zu unterschätzende Vorteile:

  • Umlagefinanzierte Renten sind ein wesentliches Element der Grundsicherung. Ihre Anknüpfung an Lohneinkommen schafft in einem begrenzten Umfang Versorgungsicherheit.
  • Als „zweites Standbein“ hilft der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge durch Sparbeiträge sowie Zins und Zinseszins, den Lebensstandard zu sichern sowie Kürzungen der umlagefinanzierten Rente abzufedern. Die betriebliche Altersversorgung muss hierbei eine zentrale Rolle spielen.


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