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Baugewerbe sieht Änderungsbedarf bei steuerlicher Förderung der energetischen Gebäudesanierung

30.06.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Baudienst.

Auch Einzelmaßnahmen in Förderung einbeziehen // Ersatzneubau gleichberechtigt in Förderung einbeziehen // Gesetz zeitnah in Kraft setzen

Anlässlich der Öffentlichen Anhörungen durch den Wirtschafts- und Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa: „Wir begrüßen es, dass die Politik energetische Sanierungsmaßnahmen auch steuerlich fördern möchte. Das ist auch notwendig, wenn die Energieeffizienz deutlich gesteigert werden und die Energiewende gelingen soll.“

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Trotz dieser grundsätzlichen Zustimmung verlangt der Spitzenverband der deutschen Bauwirtschaft, der als einziger Vertreter der Bau ausführenden Wirtschaft an der Anhörung im Finanzausschuss beteiligt ist, Änderungen im Detail an dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden.

Pakleppa weiter: „Es muss gesetzlich eindeutig geregelt werden, dass alle Maßnahmen als förderfähig gelten, die innerhalb eines festgelegten Zeitraumes dazu beitragen, das geforderte energetische Niveau zu erreichen und die bisher bereits in den KfW-Programmen zur CO2-Gebäudesanierung gefördert worden sind. Der Hauseigentümer soll selbst entscheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge er welche Sanierungsmaßnahmen durchführt oder ob er einmalig vollständig saniert.“

Neben der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Einzelmaßnahmen soll, so das deutsche Baugewerbe, der Ersatzneubau gleichberechtigt in das gesamte Förderinstrumentarium einbezogen werden. „Das ist zwingend notwendig, denn bei einer Vielzahl von Wohngebäuden ist eine energetische Sanierung wirtschaftlich nicht möglich. Daher macht es Sinn solche Gebäude abzureißen und an gleicher Stelle energieeffizient neu zu errichten.“ Erläuterte der ZDB-Hauptgeschäftsführer.

Schlussendlich soll das Gesetz zeitnah in Kraft treten, damit die Steuerpflichtigen die klimaförderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht hinausschieben. Deshalb ist es angezeigt, das Gesetz bereits mit seiner Verkündung in Kraft treten zulassen, um die in diesem Jahr begonnenen energetischen Sanierungsmaßnahmen zu begünstigen

„Wir sind davon überzeugt, dass die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zusammen mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm die richtigen Anreize für Hauseigentümer, Wohnungsbesitzer und Investoren setzt, damit der Umstieg auf erneuerbare Energien gelingen kann.“ So Pakleppa abschließend.

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Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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