29.08.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: vdp - Deutsche Pfandbriefbanken.
„Es ist erfreulich, dass in den Reihen des Parlaments, vor allem aus den Fraktionen EVP und Renew Europe, Handlungsbedarf für Anpassungen im Immobilienfinanzierungsgeschäft im Rahmen der Umsetzung von Basel III gesehen wird und zielführende Änderungen am Gesetzentwurf der Europäischen Kommission gefordert werden. Damit erfahren unsere schon lange vertretenen Positionen Unterstützung“, sagte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. „Wir warnen insbesondere vor einer Übererfüllung der Baseler Vorgaben und in der Konsequenz vor einem unverhältnismäßigen Anstieg der Kapitalanforderungen an Kreditinstitute und fordern eine sachgerechte Ausgestaltung der Basel III-Eigenkapitalregelungen.“
So setzt sich beispielsweise der Schattenberichterstatter aus der EVP-Fraktion für die Basel III-Umsetzung und 1. Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Dr. Othmar Karas, für die Berücksichtigung spezifischer europäischer Marktstrukturen bei der Umsetzung ein, u.a. in der Immobilienfinanzierung. Er spricht sich besonders für eine sachgerechte Eigenkapitalbehandlung der Wohnimmobilienfinanzierung aus, wenn das Kreditinstitut ein risikoarmes Immobilienfinanzierungsgeschäft nachweisen kann. In diesem Zusammenhang plädiert er dafür, dass die bislang von der Europäischen Kommission vorgesehene Andersbehandlung des Wohnimmobilienfinanzierungsgeschäfts nicht nur temporär bis zum Jahr 2032, sondern dauerhaft gelten soll. Zudem bringt er deren Ausweitung auf ebenso risikoarme Gewerbeimmobilienfinanzierungen ins Spiel, indem er anregt, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hierzu einen Prüfungsauftrag zu erteilen.
Ein weiterer Änderungsantrag hat zum Ziel, dass Kreditinstitute im Kreditrisikostandardansatz (KSA) generell ein reduziertes Risikogewicht von 50 Prozent bei Gewerbeimmobilienfinanzierungen ansetzen dürfen, wenn deren Rückzahlung nicht wesentlich von den durch die besicherte Immobilie generierten Cashflows abhängt („non-IPRE“). Voraussetzung sei, dass der sogenannte „Hard Test“ eingehalten werde. Die von der Europäischen Kommission vorgesehene privilegierte 100 Prozent-Risikogewichtung von Krediten, die den Erwerb, die Erschließung und den Bau von Wohnimmobilien finanzieren (Acquisition, Development and Construction; ADC), sofern bestimmte risikomindernde Bedingungen erfüllt sind, unterstützen sowohl Karas als auch Markus Ferber (ebenfalls EVP-Fraktion): Unabhängig voneinander beantragen sie die Ausweitung dieser Privilegierung unter denselben risikomindernden Bedingungen auch auf Gewerbeimmobilien-ADC-Kredite.
Und schließlich wird eine Einbeziehung von grünen Faktoren in die Eigenkapitalunterlegung, wie sie der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jonás Fernández (S&D-Fraktion), fordert, als nicht zielführend abgelehnt, weil sie nicht risikosensitiv sei. Etwaige Diskussionen hierüber sollten erst dann geführt werden, wenn die EBA hierzu eine Studie vorgelegt habe und entsprechende Erfahrungen aus den Klima-Stresstests gesammelt worden seien.
„Für die Kreditversorgung der Realwirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Kreditinstitute ist es von größter Bedeutung, dass Nachbesserungen am Basel III-Vorschlag der EU-Kommission vorgenommen werden“, unterstrich Tolckmitt. Speziell die sich durch den Output-Floor ergebenen Belastungen für die Immobilienfinanzierung müssen bei den nun anstehenden Gesprächen der europäischen Institutionen reduziert werden. Sonst wäre absurderweise dieses risikoarme Geschäft Leidtragender der Basel III-Regulierung.“
Zudem hob Tolckmitt positiv hervor, dass auch weitere Abgeordnete wie beispielsweise Linea Søgaard-Linell, Engin Eroglu und Gilles Boyer (alle aus der Renew-Fraktion) sowie Sirpa Pietikäinen (EVP-Fraktion) unterstützenswerte Positionen vertreten.
Der vdp setzt sich seit Jahren für eine Ausgestaltung der Basel III-Eigenkapitalregeln ein, die nicht weiter zu Lasten der Leistungsfähigkeit des Bankensystems geht und die Realwirtschaft nicht zusätzlich beeinträchtigt. Gerade vor dem Hintergrund des hohen Finanzierungsbedarfs darf der Bankensektor nicht zusätzlich mit nicht sachgerechten Regularien belastet werden.
„Wir stellen leider fest, dass politische Visionen und regulatorische Wirklichkeit nicht immer zueinander passen. Sie müssen aber aufeinander abgestimmt werden, wenn politisch gewollte Projekte wie die nachhaltige Transformation der Wirtschaft oder die Schaffung bezahlbaren Wohnraums auch finanzierbar sein sollen“, erläuterte Tolckmitt. „Die Regulierung von Kreditinstituten, die zwangsläufig den Großteil dieser Finanzierung bereitstellen müssen, wirkt da jedoch leider kontraproduktiv.“
Bild: Visual Stories || Micheile (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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