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Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften: EU-Neuregelung ist ein wichtiger Schritt zu langfristig lebendiger und zukunftsfähiger Verlagslandschaft

15.09.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V..

Börsenverein begrüßt Vorstoß der EU-Kommission zur Klarstellung bezüglich Verlegerbeteiligung an Nutzungsvergütungen / Ausdrückliche Anerkennung der Verlage als Rechteinhaber notwendig / Appell an Bundespolitik: Nationale Übergangsregelung dringend vonnöten.

Nach Plänen der EU-Kommission sollen Verlage auch künftig einen Ausgleich für Privatkopien oder sonstige gesetzlich zulässige Nutzungen ihrer Werke erhalten können. Der heute vorgelegte Entwurf für ein Reformpaket zum EU-Urheberrecht erlaubt es den Mitgliedsstaaten, Verlage durch gesetzliche Regelungen an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften zu beteiligen. Damit soll die Rechtsunsicherheit ausgeräumt werden, die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Verfahren HP ./. Reprobel entstanden ist. Die Luxemburger Richter hatten im November 2015 entschieden, dass Verlage keinen Anspruch auf Nutzungsvergütungen haben, da sie formal keine Rechteinhaber im Sinne der europäischen Urheberrechtsrichtlinie InfoSoc (2001/29/EG) seien. Daran anschließend hat der Bundesgerichtshof im April 2016 im ähnlich gelagerten VG-Wort-Verfahren die Beteiligung deutscher Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften für unrechtmäßig erklärt.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: „Wir begrüßen den Vorstoß der EU-Kommission zur Klarstellung der Rechtslage. Er ist ein wichtiger Schritt hin zu einer langfristig lebendigen und zukunftsfähigen Verlagslandschaft, der jetzt so schnell wie möglich umgesetzt werden muss. Allerdings ist es erforderlich, dass in allen Urheberrechtsrichtlinien der EU ausdrücklich verankert wird, dass Verlage mit der Rechteeinräumung durch die Urheber zu Rechteinhabern werden. Nur so kann zwischen den verschiedenen Regelungen des europäischen Urheberrechtsrahmens wieder Kohärenz hergestellt werden.“

Der Börsenverein fordert von der Bundespolitik nun zügiges und entschiedenes Handeln. Da nicht damit zu rechnen ist, dass die EU-Richtlinie vor 2017 in Kraft tritt, ist eine nationale Übergangsregelung vonnöten, die in der Zwischenzeit die Ansprüche der Verleger sichert. Bundesjustizminister Heiko Maas hat dafür bereits eine Minimallösung in den Gesetzentwurf zur Änderung des Urhebervertragsrechts integriert, der aktuell in den Bundestagsfraktionen diskutiert wird.

„Wir appellieren an die politischen Entscheidungsträger, für die Übergangsregelung den Ansatz der EU-Kommission aufzugreifen und eine entsprechend erweiterte Gesetzesänderung schnell zu realisieren. Dies ist notwendig, damit bei der nächsten Mitgliederversammlung der VG Wort am 26. November beschlossen werden kann, dass die Verlage auch in Zukunft angemessen an deren Erlösen beteiligt werden. Ohne künftige Ausschüttungen ist die Existenz vieler, gerade kleinerer Verlage massiv gefährdet. Eine schnelle Lösung ist auch kulturpolitisch wichtig, damit Verlage und Autoren weiterhin gemeinsam und vertrauensvoll in den Verwertungsgesellschaften zusammenarbeiten können“, sagt Alexander Skipis.

Infolge des VG-Wort-Urteils des BGH haben deutsche Verlage in diesem Jahr keine Ausschüttungen aus 2015 von der VG Wort erhalten. Auch die Verlegerbeteiligung durch VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musikedition ist akut gefährdet. Da das Urteil des BGH rückwirkend bis 2012 gilt, müssen Verlage darüber hinaus teilweise enorme Rückzahlungen leisten. Die Rückforderungen betragen – je nach Verlag – alleine hinsichtlich der VG Wort zwischen 20 und 200 Prozent des durchschnittlichen Jahresgewinns.

Seit dem frühen 19. Jahrhundert war es geltendes Recht, die Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften zwischen Verlagen und Autoren aufzuteilen, weil auch Verlage für ihre Leistungen honoriert werden müssen. Nach bisheriger Praxis etwa der VG Wort erhielten Verlage 30 Prozent (bei Belletristik) bzw. 50 Prozent (bei Wissenschaft) der Nutzungsvergütungen.


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