28.05.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS Westdeutsche Landesbausparkasse.
Eine gute und nette Nachbarschaft ist für 85 Prozent der Menschen wichtig in ihrem persönlichen Wohnumfeld. In der jüngsten Wohnwünsche-Umfrage der LBS West nimmt nur das Thema Sicherheit einen höheren Stellenwert ein. Wenn das freundschaftliche Verhältnis zwischen Nachbarn zu kippen droht, sollte man deshalb nicht gleich den Weg zum Gericht wählen. Das beeinträchtigt die Nachbarschaft dauerhaft. Eine friedliche Lösung zu finden, ist oft einfacher als gedacht. Die LBS West hat im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien einige Tipps zusammengestellt, wie man am besten mit Meinungsverschiedenheiten unter Nachbarn umgeht, und zeigt typische Konfliktsituationen und ihre Lösungsmöglichkeiten auf.
Wenn die Zwistigkeiten über den Gartenzaun überhand nehmen, ist der Weg aufeinander zu oft auch schon der Weg zur Einigung: Mit einem ruhigen Gespräch unter vier Augen lassen sich Missverständnisse oft schon klären, ohne dass eine der beiden Parteien dabei sein Gesicht in der Nachbarschaft verliert. Beide Partner sollten sich dabei gegenseitig ihre Sicht der Dinge aufzeigen und klarstellen, was sie von dem jeweils anderen erwarten. Im Idealfall schreiben sie die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen auf, um später auf dieser Grundlage ohne überlagernde Emotionen überprüfen zu können, was sich bei diesem Streitpunkt Positives getan hat. Regelmäßige Treffen mit den Nachbarn helfen dabei, die Beziehung aufrechtzuerhalten und neuem Streit aus dem Weg zu gehen.
Sollten alle Bemühungen, den Konflikt in einem persönlichen Gespräch zu schlichten, scheitern, können Nachbarn auch einen neutralen Vermittler hinzuziehen. Ein Mediator beispielsweise hilft bei der Entwicklung einer Lösung. Er übernimmt die Gesprächsführung, ohne sich dabei inhaltlich zu beteiligen, und bringt die oft erhitzten Gemüter wieder auf die sachliche Ebene zurück (www.mediator-finden.de). Auch die Schiedsämter in größeren Kommunen sind außergerichtliche Anlaufstellen zur Streitschlichtung. Sind die Fronten zu verhärtet, und die Chancen auf eine friedliche Klärung des Problems aussichtslos, bleibt der – allerdings finanziell wie emotional strapaziöse – Gang durch die gerichtlichen Instanzen.
Hier einige typische Konfliktherde und ihre Lösungsmöglichkeiten:
Lärmbelästigung:
Nachbarn, die spät abends die Musik voll aufdrehen oder während der Mittagsruhe den Rasenmäher anwerfen, müssen nicht ohne weiteres geduldet werden. Wer die Nachbarn auf die Ruhestörung ansprechen möchte, sollte dabei möglichst freundlich und ruhig bleiben. Sonst gibt es schlimmstenfalls nur eine bissige Antwort. Kleine Hinweise, die auch geschickt im Smalltalk eingestreut werden können, sind meist wirksamer und zielführender. Konkrete Kompromissvorschläge können helfen, dass Problem auf einfache Weise aus der Welt zu schaffen.
Rein rechtlich darf der Rasen werktags nur zwischen 7 und 20 Uhr gemäht werden. Besonders laute Geräte wie Laubsauger und -bläser, Grastrimmer und Graskantenschneider dürfen sogar nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen verbietet die Maschinenlärmverordnung das Rasenmähen mit motorbetriebenen Geräten in Wohn- und Kurgebieten ganz. Mit üblichem Kinderlärm müssen sich Nachbarn abfinden.
Für die Fußball-Weltmeisterschaft hat die Bundesregierung aktuell eine Sonderverordnung erlassen, die Public Viewing auf Großleinwänden nach 22 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht erlaubt. Die Kommunen bekommen damit nun einen entsprechenden Handlungsspielraum eingeräumt: Sie entscheiden über die Genehmigung jeder Veranstaltung. Lärmempfindlichen Nachbarn wird damit die Möglichkeit genommen, bei genehmigten Public-Viewing-Veranstaltungen die Polizei zu rufen.
Grillen:
Beim Grillen sollten Barbecue-Fans darauf achten, sich nicht rücksichtslos zu verhalten, sondern einkalkulieren, dass sich die Nachbarn durch den entstehenden Rauch belästigt fühlen. Die Gerichte sind sich uneins, wie häufig auf dem Balkon gegrillt werden darf. Das Landesimmissionsschutzgesetz schützt die Nachbarn in Nordrhein-Westfalen insofern, dass der Qualm nicht in ihre Wohn- und Schlafräume ziehen darf. Das Amtsgericht Bonn empfiehlt zusätzlich, die Nachbarn vorher zu informieren.
Zugestellte Wege:
Überschreitet der Nachbar die Grenzen seines Grundstücks und versperrt damit anderen Wege und Zugänge, sollte man nicht zögern, das Gespräch zu suchen. Mit einer nachvollziehbaren Begründung, warum die Gegenstände an dieser Stelle stören, stößt das Anliegen eher auf Verständnis und Einsicht und die Erfolgschancen erhöhen sich. Rechtlich gesehen kann das Abstellen von alltäglichen Gegenständen wie zum Beispiel einem Kinderwagen im Hausflur hingegen kaum untersagt werden. Es gibt allerdings auch hier rechtliche Ausnahmen: Zum Beispiel, wenn die Fluchtwege zugestellt sind oder es sich um eine vorsätzliche Behinderung handelt.
Garten:
Auch eine über den Zaun gewachsene Pflanze kann der Auslöser für einen Nachbarschaftsstreit sein. Dabei gilt: Pflanzen wachsen schnell und richten sich nicht nach Grundstücksgrenzen. Dem Nachbar sollte also zunächst freundlich eine Frist gesetzt werden, bis wann er den Überhang abschneiden sollte. Auch hier gilt: Wer die Bitte mit einer plausiblen Begründung verbindet, hat bessere Chancen auf Erfolg. Allerdings sollte man sich eher nicht auf ästhetische Beeinträchtigungen berufen, sondern praktische Gründe (z.B. zu wenig Sonne für die eigenen Pflanzen) in den Vordergrund stellen. Ist die Frist schließlich abgelaufen und der Überhang nicht entfernt, darf selbst Hand an die Schere gelegt werden.Themen
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