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Auf eigenes Risiko: Parken unter dem Kastanienbaum

27.09.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: R V Versicherung AG.

Schäden durch Herbstfrüchte gelten als „allgemeines Lebensrisiko“ – andere Regeln für herabfallende Äste.

Augen auf bei der Parkplatzsuche: Wer sein Auto unter einem Kastanienbaum parkt, muss im Herbst damit rechnen, dass die reifen Früchte auf sein Fahrzeug fallen. „Schäden durch Kastanien sind meist nicht über die Kfz-Versicherung abgedeckt, sondern gelten laut Rechtsprechung als allgemeines Lebensrisiko“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät Autofahrern deshalb, darauf zu achten, wo sie ihren Wagen abstellen. Für kleine Dellen durch herabfallende Kastanien oder Eicheln können sie weder private Baumbesitzer noch die Kommunen verantwortlich machen. Auch Warnschilder sind nicht vorgeschrieben.

Da Früchte wie Kastanien und Eicheln meist ohne erkennbaren Grund herunterfallen, sind entstandene Blechschäden in der Teilkasko-Versicherung nicht gedeckt. Ausnahme: Wenn beispielsweise ein Sturm mit mindestens Windstärke 8 die Kastanien heruntergefegt hat, kommt sie für die Reparaturkosten auf. Herrscht „normales“ Herbstwetter, kann es sich unter Umständen um einen Schaden für die Vollkasko-Versicherung handeln – das hängt vom Einzelfall ab. Autofahrer sollten jedoch bei der Schadenmeldung an Selbstbeteiligung und Rückstufung denken.

Andere Regeln für herabfallende Äste

Andere Regeln gelten, wenn ein kompletter Ast abbricht. „Der Besitzer eines Baumes ist verpflichtet, die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen“, so R+V-Experte Walter. Das bedeutet: Wenn der Baum erkennbar vorgeschädigt war, muss er damit rechnen, dass er für Schäden an parkenden Autos haften muss – weil er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.



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