10.12.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: SOKA-BAU.
Laut einer von SOKA-BAU in Auftrag gegebenen Befragung von 1.500 Bauarbeitnehmern im Jahr 2013 werden in etwas mehr als der Hälfte aller Baubetriebe Arbeitszeitkonten geführt, wobei der Grad der Nutzung von Arbeitszeitkonten in Betrieben mit 50 und mehr Mitarbeitern deutlich zunimmt. Aus Sicht der Betriebe macht Arbeitszeitflexibilisierung Sinn, weil sie kurzfristige Reaktionen auf Marktanforderungen ermöglicht und es heute mehr denn je um die Bindung von Fachkräften durch die Sicherung einer ganzjährigen Beschäftigung geht.
Informationsvorsprung beim Brandschutz
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Die Mehrheit der befragten Arbeitnehmer (53 %) befürwortet den Einsatz von Arbeitszeitkonten. Die Kenntnis über die Absicherung der Arbeitszeitkonten gegen Insolvenz ist dagegen noch sehr gering: Fast zwei Drittel der Befragten wissen nicht, ob ihr Arbeitszeitkonto entsprechend abgesichert ist. Nur ein Viertel bestätigt, von einer Absicherungslösung für ihre Wertguthaben durch den Arbeitgeber zu wissen. Dabei ist davon auszugehen, dass die arbeitnehmerseitige Akzeptanz von Arbeitszeitflexibilisierung nicht zuletzt davon abhängt, dass ihre Arbeitszeitguthaben im Insolvenzfall abgesichert sind. Von einer flächendeckenden Umsetzung dieser Verpflichtung in der betrieblichen Praxis ist noch nicht auszugehen. Ebenso zeigt die Untersuchung, dass der Informationsbedarf auf Seiten der Beschäftigten hoch ist. Bei der in der Bauwirtschaft häufig genutzten „großen Arbeitszeitflexibilisierung“ können Guthaben von bis zu 150 Arbeitsstunden entstehen – knapp das monatliche Arbeitsvolumen eines Mitarbeiters.
Die Vorteile für die Beschäftigten: Eine Verstetigung ihrer Einkommen und die Sicherung einer ganzjährigen Beschäftigung, denn witterungsbedingte Lohnausfälle können auf diese Weise weitgehend vermieden werden. Ein weiterer Effekt: Arbeitszeitflexibilisierung und das Saison-Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit bilden einen effektiven Verbund für die Förderung von ganzjähriger Beschäftigung. Im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. März werden bei Arbeitsausfällen zunächst vorhandene Arbeitszeitguthaben eingesetzt, bevor die Lohnersatzleistung „Saison-Kurzarbeitergeld“ bezogen werden kann. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer bei Auflösung von Arbeitszeitguthaben ein so genanntes Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 EUR pro Stunde.
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