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"recht" oder "Recht"?

14.11.2013  — Lars Kaupisch.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Es macht Spaß, Recht zu haben. Aber ist das auch immer allen recht? Und wie ist da eigentlich die rechte Rechtschreibung?

"Recht" und "recht" – diese Wahlmöglichkeiten gehören zu den Fällen, bei denen man schon einmal ins Schleudern kommen kann, ob sie nun gerade groß- oder kleingeschrieben werden müssen. Um das Pferd von hinten aufzuzäumen: Manchmal gibt es gar kein Muss, sondern Sie haben tatsächlich die Wahl (wie das im Deutschen derzeit ja üblich ist), ob Sie "recht" oder "Recht" schreiben wollen. Beispielsweise können Sie recht daran getan haben, diesen Artikel anzuklicken, oder Sie haben Recht daran getan – recht ist uns letzten Endes natürlich beides.

Grundsätzlich gilt für die Unterscheidung aber das, was für die deutsche Rechtschreibung generell gilt: Adjektive schreibt man klein, Substantive groß. Wird "Recht" also adjektivisch verwendet, schreiben Sie "zur rechten Zeit am rechten Ort" oder wir sagen Ihnen, dass uns Ihr Besuch recht ist. Herrscht in solchen Zusammenhängen trotzdem Unsicherheit, können Sie auch einfach "recht" durch ein anderes Wort ersetzen. Dann könnten Sie beispielsweise "zur richtigen Zeit am richtigen Ort" schreiben oder von Besuch, der Ihnen lieb ist.

Groß schreiben Sie "Recht" dementsprechend dann, wenn es als Substantiv verwendet wird: Suchen Sie Ihr Recht, fordern Sie Ihr Recht oder haben Sie zu Recht in der Lotterie gewonnen, schreiben Sie es groß. Oder wenn das Gericht Recht gesprochen hat. Zumindest ist das der übliche Kontext; hätte es richtig gesprochen, würden Sie natürlich schreiben, dass das Gericht recht gesprochen hat. Aber wir schweifen ab.

Wichtig ist: Bis auf wenige Ausnahmen folgen "recht" und "Recht" den üblichen Adjektiv-/Substantiv-Schreibungen. Ansonsten können Sie meist wählen. Merken müssen Sie sich nur Fälle wie "wie recht sie hat!". In diesem Ausdruck bleibt "recht" klein, obwohl es in "Recht haben" sowohl klein- als auch großgeschrieben werden dürfte.

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