23.05.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA).
Diese sieht eine Verlängerung der Anzeigefrist für denjenigen Steuerschuldner von 14 Tagen auf einen Monat vor, der eine natürliche Person ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, eine Kapitalgesellschaft ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inland oder eine Personengesellschaft ohne Ort der Geschäftsführung im Inland ist.
Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. begrüßt die Verlängerung der Frist, weist aber auf Ausnahmefälle hin, für die mehr Zeit eingeräumt werden sollte. „Die Erweiterung der Anzeigefrist ist eine Erleichterung für ausländische Unternehmen mit Immobilieneigentum in Deutschland.
Dennoch ist der Zeitraum in einigen Fällen nach wie vor zu kurz. Insbesondere Immobilieneigentümer, die sich in ausländischen Strukturen befinden und keinen Immobilienfokus haben, könnten einen Monat nach wie vor als zu kurz empfinden.
Änderungen in der Gesellschafterstruktur benötigen in diesen Fällen häufig einen längeren Meldeweg bis zum Immobilieneigentümer“, erklärt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuern.
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