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'Gesetzentwurf zügig verabschieden!'

05.06.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.

Die Deutsche Bauwirtschaft zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

Zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug am Mittwoch erklärten die Präsidenten der beiden Bauspitzenverbände, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Prof. Thomas Bauer und Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein:

„Der Vorschlag der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug ist vom Willen getragen, den Mittelstand und damit die Bauwirtschaft vor unverhältnismäßig langen Zahlungsfristen zu schützen. Die Baubetriebe müssen in Vorleistung treten und leiden unter den finanziellen Folgen ausbleibender Zahlungen. Doch es hat sich eingebürgert, dass sich marktmächtige Unternehmen zu Lasten kleiner Vertragspartner lange Zahlungsziele einräumen und so auf Kosten des Mittelstands Liquidität verschaffen. Der Vorschlag der Bundesregierung zur Ergänzung des AGB-Rechts ist die richtige Antwort darauf. Die deutsche Bauwirtschaft empfiehlt daher dem Deutschen Bundestag, den Gesetzentwurf der Bundesregierung ohne wesentliche Änderungen zu verabschieden.“

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Denn nach wie vor seien Zahlungsausfälle und die damit verbundenen Liquiditätsengpässe Insolvenzgrund Nummer eins für Bauunternehmen. Insofern setze der vorgelegte Gesetzentwurf die richtigen Akzente: Grundsätzlich sind Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen unwirksam.

„Wir haben den Eindruck, dass die Große Koalition die Lage der Branche verstanden hat: Bauunternehmen warten noch immer zu lange auf ihr Geld, obwohl sie vorleistungspflichtig sind und ihre Beschäftigten und Lieferanten bezahlen müssen, bevor sie Geld vom Auftraggeber sehen. Diese Situation kann sich wesentlich verbessern, wenn der vorgelegte Gesetzentwurf zügig vom Parlament verabschiedet wird“, so die beiden Präsidenten Bauer und Loewenstein.

„Der jetzt vorgelegte Entwurf schafft Klarheit bei den Zahlungsfristen und setzt damit die Ziele der Richtlinie positiv um. Die Bauwirtschaft erwartet nach der heutigen Anhörung nun eine zügige Verabschiedung des Gesetzes“, erklärten die beiden Präsidenten abschließend.

 

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