28.03.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Juristinnenbund.
Artikel 119 EWG schrieb am 25. März 1957 den Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer fest und markierte damit den Ausgangspunkt für eine Geschlechtergleichstellungspolitik der EU-Mitgliedstaaten. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union griff den Entgeltgleichheitsgrundsatz frühzeitig auf und entwickelte ihn unermüdlich fort. Es folgte deren Kodifizierung in den 70er Jahren. Eine eigenständige Rechtsgrundlage zur Fortentwicklung der Geschlechtergleichstellung wurde dann mit dem Sozialprotokoll zum Vertrag von Maastricht eingeführt und in der Folge genutzt mit dem Europäischen Parlament als Motor. Mit dem Vertrag von Amsterdam hat das Sozialprotokoll Geltung für alle Mitgliedstaaten erlangt. Hinzu kam u.a. die ausdrücklich festgeschriebene Möglichkeit der Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts durch positive Maßnahmen. Der Vertrag von Lissabon rundete die primärrechtliche Ausgestaltung durch Querschnittsklauseln ab.
„Vor 60 Jahren einigten sich die Mitgliedstaaten auf die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern aus Wettbewerbsgründen“, so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. „Heute ist die Gleichstellung der Geschlechter als Wert und Ziel der Union und Unionsgrundrecht primärrechtlich fest verankert. Auf diesem Fundament müssen die Mitgliedstaaten wieder mehr Gleichstellung der Geschlechter fordern und wagen und denen trotzen, die Menschenrechte in Frage stellen.“
Die europäische Geschlechtergleichstellungspolitik ist ins Stocken geraten. Im Antidiskriminierungsrecht hinkt sie hinterher. Der Vorschlag zur Überarbeitung und damit Weiterentwicklung der Mutterschutzrichtlinie wurde zurückgezogen. Es fehlt eine Gleichstellungsstrategie mit ambitionierten Zielen. Die Strategie Europa 2020 ist weitestgehend geschlechtsblind. Es fehlt neben dem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum ein geschlechtergerechtes Wachstum. Als sechstes Ziel wäre eine Quote von 40 Prozent von Frauen in Führungspositionen angemessen. Auch eine weitere Leitinitiative zur Umsetzung eines geschlechtergerechten Wachstums u.a. mit einer Weiterentwicklung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern wäre erforderlich.
Die Europäische Kommission hat für Ende April 2017 ein Maßnahmenpaket zur Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben angekündigt. Es ist an der Zeit, wieder mehr Gleichstellung zu wagen.
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