29.08.2024 — Von
. Quelle:Bei Beginn der Elternzeit stellt sich häufig die Frage, was eigentlich mit den noch nicht genommenen bzw. entstehenden Urlaubsansprüchen geschieht. § 17 BEEG stellt in diesem Zusammenhang eine Spezialregelung zum Urlaubsanspruch dar. Sie beinhaltet die Möglichkeit der Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit, die Übertragung von restlichen Urlaubsansprüchen auf die Zeit nach der Elternzeit und die Abgeltung von Resturlaub im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses während oder [...]
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